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ALG 1 oder Bürgergeld? Unterschied, Höhe & Übergang erklärt (2026)

Arbeitslosengeld 1 vs. Bürgergeld: Wer bekommt was, wie hoch sind die Leistungen, wann läuft ALG 1 aus und wie der Übergang ins Bürgergeld funktioniert.

Von Amtly Redaktion · veröffentlicht am 4. Juni 2026

ALG 1 oder Bürgergeld?

Kurz gesagt: Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) ist eine Versicherungsleistung der Agentur für Arbeit — du bekommst rund 60 % (mit Kind 67 %) deines letzten Nettogehalts, befristet auf meist 12 Monate. Bürgergeld ist eine bedarfsorientierte Grundsicherung des Jobcenters mit festem Regelsatz (563 €) plus Miete, unabhängig vom früheren Gehalt, aber mit Vermögensprüfung. Wer aus ALG 1 fällt, wechselt oft ins Bürgergeld.

Arbeitslosengeld 1 Bürgergeld • Versicherungsleistung • Agentur für Arbeit • ca. 60 % (mit Kind 67 %) vom Netto • befristet (meist 12 Monate) • keine Vermögensprüfung • Grundsicherung (Steuer) • Jobcenter • 563 € Regelsatz + Miete • unbefristet, solange bedürftig • mit Vermögensprüfung Reicht ALG 1 nicht, ist aufstockendes Bürgergeld möglich.

Inhalt

  1. Der zentrale Unterschied
  2. Wer bekommt was?
  3. Höhe im Vergleich
  4. Wie lange gibt es ALG 1?
  5. Übergang ins Bürgergeld
  6. FAQ

1. Der zentrale Unterschied

MerkmalArbeitslosengeld 1Bürgergeld
ArtVersicherungsleistungGrundsicherung (Steuerfinanziert)
BehördeAgentur für ArbeitJobcenter
Berechnungnach letztem Nettogehaltfester Regelsatz + Miete
Vermögensprüfungneinja (mit Karenzzeit)
Befristungja (meist 12 Monate)unbefristet, solange bedürftig
VoraussetzungBeitragszeitenBedürftigkeit

ALG 1 hast du dir durch deine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung verdient; Bürgergeld sichert das Existenzminimum unabhängig davon.

2. Wer bekommt was?

ALG 1, wenn du:

  • in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hast
  • arbeitslos gemeldet und der Vermittlung verfügbar bist

Bürgergeld, wenn du:

  • erwerbsfähig und hilfebedürftig bist
  • kein oder zu geringes Einkommen/Vermögen hast
  • unabhängig davon, ob du je gearbeitet hast

Beides kann sich auch ergänzen: Wer wenig ALG 1 bekommt, kann aufstockend Bürgergeld beziehen.

3. Höhe im Vergleich

  • ALG 1: rund 60 % des letzten Nettoentgelts, mit mindestens einem Kind 67 %. Beispiel: 2.000 € Netto → ca. 1.200 € ALG 1.
  • Bürgergeld: 563 € Regelsatz (Alleinstehende) plus angemessene Kosten für Miete und Heizung. Höhe unabhängig vom früheren Gehalt.

Für viele ist ALG 1 also höher — aber nur, solange der Anspruch läuft.

ALG-1-Rechner: Schätze dein Arbeitslosengeld 1 aus deinem letzten Nettogehalt.

4. Wie lange gibt es ALG 1?

Die Bezugsdauer hängt von Beitragszeit und Alter ab:

BeitragszeitAlterALG-1-Dauer
12 Monatebeliebig6 Monate
24 Monatebeliebig12 Monate
30 Monateab 5015 Monate
36 Monateab 5518 Monate
48 Monateab 5824 Monate

Läuft der Anspruch aus, spricht man von Aussteuerung.

5. Übergang ins Bürgergeld

Wenn ALG 1 endet und du weiter ohne ausreichendes Einkommen bist:

  1. Rechtzeitig (1–2 Monate vor Aussteuerung) Bürgergeld beim Jobcenter beantragen
  2. Vermögens- und Bedarfsprüfung durchlaufen — in den ersten 12 Monaten gilt die großzügige Karenzzeit
  3. Nahtlos beantragen, um eine Zahlungslücke zu vermeiden
  4. Prüfen, ob Wohngeld + Kinderzuschlag statt Bürgergeld günstiger sind

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen ALG 1 und Bürgergeld? ALG 1 ist eine befristete Versicherungsleistung nach dem letzten Gehalt von der Agentur für Arbeit. Bürgergeld ist eine bedarfsorientierte Grundsicherung des Jobcenters mit festem Regelsatz plus Miete.

Ist ALG 1 höher als Bürgergeld? Meist ja, weil ALG 1 rund 60–67 % des letzten Nettogehalts beträgt. Es ist aber zeitlich befristet, während Bürgergeld unbefristet gezahlt wird.

Kann ich ALG 1 und Bürgergeld gleichzeitig bekommen? Ja, ergänzend. Reicht das ALG 1 nicht zum Leben, kann aufstockendes Bürgergeld beim Jobcenter beantragt werden.

Was passiert, wenn mein ALG 1 ausläuft? Dann kannst du nahtlos Bürgergeld beantragen, sofern du weiter bedürftig bist. Stelle den Antrag rechtzeitig vor der Aussteuerung.


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Zuletzt aktualisiert am 4. Juni 2026.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Wir recherchieren sorgfältig, aber Behördenregeln können sich ändern — im Zweifel die zuständige Stelle fragen.