ALG 1 oder Bürgergeld?
Kurz gesagt: Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) ist eine Versicherungsleistung der Agentur für Arbeit — du bekommst rund 60 % (mit Kind 67 %) deines letzten Nettogehalts, befristet auf meist 12 Monate. Bürgergeld ist eine bedarfsorientierte Grundsicherung des Jobcenters mit festem Regelsatz (563 €) plus Miete, unabhängig vom früheren Gehalt, aber mit Vermögensprüfung. Wer aus ALG 1 fällt, wechselt oft ins Bürgergeld.
Inhalt
- Der zentrale Unterschied
- Wer bekommt was?
- Höhe im Vergleich
- Wie lange gibt es ALG 1?
- Übergang ins Bürgergeld
- FAQ
1. Der zentrale Unterschied
| Merkmal | Arbeitslosengeld 1 | Bürgergeld |
|---|---|---|
| Art | Versicherungsleistung | Grundsicherung (Steuerfinanziert) |
| Behörde | Agentur für Arbeit | Jobcenter |
| Berechnung | nach letztem Nettogehalt | fester Regelsatz + Miete |
| Vermögensprüfung | nein | ja (mit Karenzzeit) |
| Befristung | ja (meist 12 Monate) | unbefristet, solange bedürftig |
| Voraussetzung | Beitragszeiten | Bedürftigkeit |
ALG 1 hast du dir durch deine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung verdient; Bürgergeld sichert das Existenzminimum unabhängig davon.
2. Wer bekommt was?
ALG 1, wenn du:
- in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hast
- arbeitslos gemeldet und der Vermittlung verfügbar bist
Bürgergeld, wenn du:
- erwerbsfähig und hilfebedürftig bist
- kein oder zu geringes Einkommen/Vermögen hast
- unabhängig davon, ob du je gearbeitet hast
Beides kann sich auch ergänzen: Wer wenig ALG 1 bekommt, kann aufstockend Bürgergeld beziehen.
3. Höhe im Vergleich
- ALG 1: rund 60 % des letzten Nettoentgelts, mit mindestens einem Kind 67 %. Beispiel: 2.000 € Netto → ca. 1.200 € ALG 1.
- Bürgergeld: 563 € Regelsatz (Alleinstehende) plus angemessene Kosten für Miete und Heizung. Höhe unabhängig vom früheren Gehalt.
Für viele ist ALG 1 also höher — aber nur, solange der Anspruch läuft.
4. Wie lange gibt es ALG 1?
Die Bezugsdauer hängt von Beitragszeit und Alter ab:
| Beitragszeit | Alter | ALG-1-Dauer |
|---|---|---|
| 12 Monate | beliebig | 6 Monate |
| 24 Monate | beliebig | 12 Monate |
| 30 Monate | ab 50 | 15 Monate |
| 36 Monate | ab 55 | 18 Monate |
| 48 Monate | ab 58 | 24 Monate |
Läuft der Anspruch aus, spricht man von Aussteuerung.
5. Übergang ins Bürgergeld
Wenn ALG 1 endet und du weiter ohne ausreichendes Einkommen bist:
- Rechtzeitig (1–2 Monate vor Aussteuerung) Bürgergeld beim Jobcenter beantragen
- Vermögens- und Bedarfsprüfung durchlaufen — in den ersten 12 Monaten gilt die großzügige Karenzzeit
- Nahtlos beantragen, um eine Zahlungslücke zu vermeiden
- Prüfen, ob Wohngeld + Kinderzuschlag statt Bürgergeld günstiger sind
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen ALG 1 und Bürgergeld? ALG 1 ist eine befristete Versicherungsleistung nach dem letzten Gehalt von der Agentur für Arbeit. Bürgergeld ist eine bedarfsorientierte Grundsicherung des Jobcenters mit festem Regelsatz plus Miete.
Ist ALG 1 höher als Bürgergeld? Meist ja, weil ALG 1 rund 60–67 % des letzten Nettogehalts beträgt. Es ist aber zeitlich befristet, während Bürgergeld unbefristet gezahlt wird.
Kann ich ALG 1 und Bürgergeld gleichzeitig bekommen? Ja, ergänzend. Reicht das ALG 1 nicht zum Leben, kann aufstockendes Bürgergeld beim Jobcenter beantragt werden.
Was passiert, wenn mein ALG 1 ausläuft? Dann kannst du nahtlos Bürgergeld beantragen, sofern du weiter bedürftig bist. Stelle den Antrag rechtzeitig vor der Aussteuerung.
