Arbeitslosengeld I beantragen 2026: Anspruch, Höhe & Antrag
Kurz gesagt: Arbeitslosengeld I (ALG I) bekommst du, wenn du in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast. Die Höhe beträgt 60 % des Nettoentgelts (67 % mit Kind). Zuständig ist die Agentur für Arbeit. Du musst dich 3 Monate vor Ende deines Jobs arbeitsuchend melden.
Inhalt
- Unterschied ALG I und ALG II / Bürgergeld
- Voraussetzungen für ALG I
- Höhe des Arbeitslosengelds
- Anspruchsdauer
- Fristen: Arbeitsuchend vs. Arbeitslos melden
- Antrag Schritt für Schritt
- Sperrzeit vermeiden
- FAQ
1. ALG I vs. ALG II (Bürgergeld) — wo ist der Unterschied?
| ALG I | Bürgergeld (früher ALG II) | |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | SGB III | SGB II |
| Basis | Versicherungsleistung (du hast eingezahlt) | Fürsorgeleistung (Grundsicherung) |
| Höhe | 60 / 67 % Nettoentgelt | Regelsatz 563 € + KdU |
| Dauer | 6–24 Monate (je nach Alter & Beiträgen) | unbegrenzt, solange hilfebedürftig |
| Zuständig | Agentur für Arbeit | Jobcenter |
| Vermögensprüfung | nein | ja (nach Karenzzeit) |
Kurz: ALG I ist eine Versicherungsleistung. Du hast jahrelang Beiträge gezahlt und hast Anspruch darauf — ohne Vermögensprüfung.
Wirst du während der Arbeitslosigkeit länger krank, springt ab dem 43. Tag das Krankengeld der Krankenkasse ein. Droht in deinem Betrieb nur ein vorübergehender Arbeitsausfall, ist häufig Kurzarbeitergeld die Alternative zur Kündigung.
2. Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld I?
Du musst alle diese Voraussetzungen erfüllen:
- Arbeitslos sein — beschäftigungslos, bemüht um neue Arbeit, verfügbar für die Vermittlung
- Persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet
- Anwartschaftszeit erfüllt — in den letzten 30 Monaten (Rahmenfrist) mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet
- Antrag gestellt
Zur Anwartschaftszeit zählen:
- Reguläre Beschäftigung
- Elternzeit (bis zu 3 Jahre pro Kind)
- Krankengeldbezug
- Wehr-/Zivildienst (soweit versicherungspflichtig)
3. Wie hoch ist das Arbeitslosengeld I?
Ersatzrate:
| Situation | Anteil des Netto-Entgelts |
|---|---|
| Ohne Kind | 60 % |
| Mit mindestens einem Kind (Lohnsteuerkarte) | 67 % |
Berechnungsgrundlage: Das letzte Jahr Brutto-Entgelt vor Arbeitslosigkeit wird auf ein fiktives Netto umgerechnet (mit pauschalen Sozialabgaben und Lohnsteuerklasse).
Beispiel
- Brutto-Monatsgehalt: 3.500 €
- Fiktives Netto (Steuerklasse I, ohne Kind): ca. 2.200 €
- ALG I = 2.200 × 0,60 = 1.320 € / Monat
4. Wie lange bekomme ich ALG I?
Die Anspruchsdauer hängt von Beitragsmonaten und Alter ab:
| Beitragsmonate | Alter bei Antragstellung | ALG-I-Dauer |
|---|---|---|
| 12 | egal | 6 Monate |
| 16 | egal | 8 Monate |
| 24 | egal | 12 Monate |
| 30 | ab 50 | 15 Monate |
| 36 | ab 55 | 18 Monate |
| 48 | ab 58 | 24 Monate |
Wichtig: Der Anspruch entfällt nicht, wenn du einen Zwischenjob hast. Ein Restanspruch bleibt, bis die 4-Jahres-Frist abläuft.
5. Kritische Fristen: Arbeitsuchend vs. Arbeitslos
Diese Unterscheidung verwirrt viele und kostet schnell Geld:
| Meldung | Zeitpunkt | Wichtig |
|---|---|---|
| Arbeitsuchend melden | 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses | Pflicht! Verspätung = 1 Woche Sperrzeit |
| Arbeitslos melden | spätestens am 1. Tag ohne Job | Persönlich bei der Agentur für Arbeit |
Kurzfristige Kündigung? Dann innerhalb von 3 Tagen arbeitsuchend melden, dann bist du "entschuldigt".
6. Antrag Schritt für Schritt
- Arbeitsuchend melden — sobald du von der Kündigung weißt, telefonisch oder online unter
arbeitsagentur.de. - Arbeitslos melden — persönlich am ersten Tag ohne Job (nicht ein Tag später!).
- Antrag auf ALG I stellen — online über das Kundenportal oder in Papierform.
- Unterlagen einreichen:
- Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate
- Arbeitsvertrag und Kündigung
- Sozialversicherungsausweis
- Kontoverbindung
- Lohnsteuerbescheinigung
- ggf. Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber
- Bescheid abwarten (2–6 Wochen). Erste Auszahlung erfolgt rückwirkend.
7. Sperrzeit vermeiden
Eine Sperrzeit bedeutet: kein Geld, aber trotzdem Anrechnung auf die Gesamtdauer. Typische Auslöser:
| Grund | Sperrzeit |
|---|---|
| Eigenkündigung ohne wichtigen Grund | 12 Wochen |
| Aufhebungsvertrag (ohne triftigen Grund) | 12 Wochen |
| Verspätete Arbeitsuchend-Meldung | 1 Woche |
| Ablehnung zumutbarer Arbeit | 3–12 Wochen |
| Fehlende Eigenbemühungen | 2 Wochen |
Tipp: Bei Aufhebungsvertrag Abfindung nicht als "freiwillig" deklarieren. Ein rechtlich sauberer Grund (z. B. betriebsbedingte Kündigung) kann die Sperrzeit verhindern.
FAQ
Was, wenn ich neben ALG I arbeite? Du darfst bis zu 15 Stunden pro Woche arbeiten, ohne den ALG-I-Anspruch zu verlieren. Einkommen über 165 € pro Monat wird angerechnet.
Zahlt die Agentur auch Krankenversicherung? Ja. Während ALG-I-Bezug zahlt die Agentur für Arbeit deine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Was ist, wenn ALG I zu niedrig ist? Du kannst aufstockend Bürgergeld beim Jobcenter beantragen, wenn der ALG-I-Betrag unter dem Bürgergeld-Bedarf liegt.
Darf ich während ALG I ins Ausland fahren? Bis zu 3 Wochen pro Jahr sind erlaubt, aber vorher anmelden. Unangemeldete Auslandsaufenthalte können den Anspruch zum Ruhen bringen.
Was passiert nach Ende von ALG I? Wenn du noch arbeitslos bist, wird meist Bürgergeld nahtlos übernommen — du stellst dann beim Jobcenter einen neuen Antrag.
