Arbeit & Arbeitslosigkeit7 min Lesezeit

Arbeitslosengeld 2026: Höhe (60 / 67 %), Dauer & Antrag richtig stellen

Wie viel ALG I bekommst du 2026? 60 % vom Netto (67 % mit Kind), Anspruchsdauer nach Alter, rechtzeitig arbeitsuchend melden. Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Von Amtly Redaktion · veröffentlicht am 12. April 2026

Arbeitslosengeld I beantragen 2026: Anspruch, Höhe & Antrag

Kurz gesagt: Arbeitslosengeld I (ALG I) bekommst du, wenn du in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast. Die Höhe beträgt 60 % des Nettoentgelts (67 % mit Kind). Zuständig ist die Agentur für Arbeit. Du musst dich 3 Monate vor Ende deines Jobs arbeitsuchend melden.

Infografik Arbeitslosengeld 2026: 60 % — des Nettoentgelts (67 % mit Kind). 12 Monate gearbeitet, Agentur für Arbeit, 3 Monate vorher melden.

Inhalt

  1. Unterschied ALG I und ALG II / Bürgergeld
  2. Voraussetzungen für ALG I
  3. Höhe des Arbeitslosengelds
  4. Anspruchsdauer
  5. Fristen: Arbeitsuchend vs. Arbeitslos melden
  6. Antrag Schritt für Schritt
  7. Sperrzeit vermeiden
  8. FAQ

1. ALG I vs. ALG II (Bürgergeld) — wo ist der Unterschied?

ALG IBürgergeld (früher ALG II)
RechtsgrundlageSGB IIISGB II
BasisVersicherungsleistung (du hast eingezahlt)Fürsorgeleistung (Grundsicherung)
Höhe60 / 67 % NettoentgeltRegelsatz 563 € + KdU
Dauer6–24 Monate (je nach Alter & Beiträgen)unbegrenzt, solange hilfebedürftig
ZuständigAgentur für ArbeitJobcenter
Vermögensprüfungneinja (nach Karenzzeit)

Kurz: ALG I ist eine Versicherungsleistung. Du hast jahrelang Beiträge gezahlt und hast Anspruch darauf — ohne Vermögensprüfung.

Wirst du während der Arbeitslosigkeit länger krank, springt ab dem 43. Tag das Krankengeld der Krankenkasse ein. Droht in deinem Betrieb nur ein vorübergehender Arbeitsausfall, ist häufig Kurzarbeitergeld die Alternative zur Kündigung.

2. Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld I?

Du musst alle diese Voraussetzungen erfüllen:

  1. Arbeitslos sein — beschäftigungslos, bemüht um neue Arbeit, verfügbar für die Vermittlung
  2. Persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet
  3. Anwartschaftszeit erfüllt — in den letzten 30 Monaten (Rahmenfrist) mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet
  4. Antrag gestellt

Zur Anwartschaftszeit zählen:

  • Reguläre Beschäftigung
  • Elternzeit (bis zu 3 Jahre pro Kind)
  • Krankengeldbezug
  • Wehr-/Zivildienst (soweit versicherungspflichtig)

3. Wie hoch ist das Arbeitslosengeld I?

Ersatzrate:

SituationAnteil des Netto-Entgelts
Ohne Kind60 %
Mit mindestens einem Kind (Lohnsteuerkarte)67 %

Berechnungsgrundlage: Das letzte Jahr Brutto-Entgelt vor Arbeitslosigkeit wird auf ein fiktives Netto umgerechnet (mit pauschalen Sozialabgaben und Lohnsteuerklasse).

Beispiel

  • Brutto-Monatsgehalt: 3.500 €
  • Fiktives Netto (Steuerklasse I, ohne Kind): ca. 2.200 €
  • ALG I = 2.200 × 0,60 = 1.320 € / Monat
Brutto3.500 € Netto fiktiv2.200 € ALG I (60 %)1.320 €

4. Wie lange bekomme ich ALG I?

Die Anspruchsdauer hängt von Beitragsmonaten und Alter ab:

BeitragsmonateAlter bei AntragstellungALG-I-Dauer
12egal6 Monate
16egal8 Monate
24egal12 Monate
30ab 5015 Monate
36ab 5518 Monate
48ab 5824 Monate

Wichtig: Der Anspruch entfällt nicht, wenn du einen Zwischenjob hast. Ein Restanspruch bleibt, bis die 4-Jahres-Frist abläuft.

5. Kritische Fristen: Arbeitsuchend vs. Arbeitslos

Diese Unterscheidung verwirrt viele und kostet schnell Geld:

MeldungZeitpunktWichtig
Arbeitsuchend melden3 Monate vor Ende des ArbeitsverhältnissesPflicht! Verspätung = 1 Woche Sperrzeit
Arbeitslos meldenspätestens am 1. Tag ohne JobPersönlich bei der Agentur für Arbeit

Kurzfristige Kündigung? Dann innerhalb von 3 Tagen arbeitsuchend melden, dann bist du "entschuldigt".

6. Antrag Schritt für Schritt

  1. Arbeitsuchend melden — sobald du von der Kündigung weißt, telefonisch oder online unter arbeitsagentur.de.
  2. Arbeitslos melden — persönlich am ersten Tag ohne Job (nicht ein Tag später!).
  3. Antrag auf ALG I stellen — online über das Kundenportal oder in Papierform.
  4. Unterlagen einreichen:
    • Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate
    • Arbeitsvertrag und Kündigung
    • Sozialversicherungsausweis
    • Kontoverbindung
    • Lohnsteuerbescheinigung
    • ggf. Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber
  5. Bescheid abwarten (2–6 Wochen). Erste Auszahlung erfolgt rückwirkend.

7. Sperrzeit vermeiden

Eine Sperrzeit bedeutet: kein Geld, aber trotzdem Anrechnung auf die Gesamtdauer. Typische Auslöser:

GrundSperrzeit
Eigenkündigung ohne wichtigen Grund12 Wochen
Aufhebungsvertrag (ohne triftigen Grund)12 Wochen
Verspätete Arbeitsuchend-Meldung1 Woche
Ablehnung zumutbarer Arbeit3–12 Wochen
Fehlende Eigenbemühungen2 Wochen

Tipp: Bei Aufhebungsvertrag Abfindung nicht als "freiwillig" deklarieren. Ein rechtlich sauberer Grund (z. B. betriebsbedingte Kündigung) kann die Sperrzeit verhindern.

FAQ

Was, wenn ich neben ALG I arbeite? Du darfst bis zu 15 Stunden pro Woche arbeiten, ohne den ALG-I-Anspruch zu verlieren. Einkommen über 165 € pro Monat wird angerechnet.

Zahlt die Agentur auch Krankenversicherung? Ja. Während ALG-I-Bezug zahlt die Agentur für Arbeit deine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Was ist, wenn ALG I zu niedrig ist? Du kannst aufstockend Bürgergeld beim Jobcenter beantragen, wenn der ALG-I-Betrag unter dem Bürgergeld-Bedarf liegt.

Darf ich während ALG I ins Ausland fahren? Bis zu 3 Wochen pro Jahr sind erlaubt, aber vorher anmelden. Unangemeldete Auslandsaufenthalte können den Anspruch zum Ruhen bringen.

Was passiert nach Ende von ALG I? Wenn du noch arbeitslos bist, wird meist Bürgergeld nahtlos übernommen — du stellst dann beim Jobcenter einen neuen Antrag.


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Zuletzt aktualisiert am 12. April 2026.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Wir recherchieren sorgfältig, aber Behördenregeln können sich ändern — im Zweifel die zuständige Stelle fragen.