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Grundsicherung im Alter beantragen 2026: Anspruch, Höhe & Antrag

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Hilfe, wenn die Rente nicht reicht. Anspruch, Höhe (Regelsatz + Miete), Vermögensgrenzen und Antrag beim Sozialamt.

Von Amtly Redaktion · veröffentlicht am 4. Juni 2026

Grundsicherung im Alter

Kurz gesagt: Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) hilft, wenn Rente oder Einkommen nicht zum Leben reichen. Anspruch haben Menschen ab der Regelaltersgrenze oder dauerhaft voll Erwerbsgeminderte. Gezahlt wird wie beim Bürgergeld der Regelsatz (563 €) plus angemessene Miete und Heizung. Antrag beim Sozialamt — Einkommen der Kinder bleibt bis 100.000 € Jahreseinkommen unberücksichtigt.

So wird die Grundsicherung berechnet 563 € + MieteRegelsatz + Heizung Rente+ sonst. Einkommen = Grundsicherungmonatliche Auszahlung Kinder zahlen erst ab 100.000 € Jahreseinkommen — sonst keine Rückgriffe.

Inhalt

  1. Was ist die Grundsicherung im Alter?
  2. Wer hat Anspruch?
  3. Wie hoch ist die Grundsicherung?
  4. Vermögen & Unterhalt der Kinder
  5. Antrag Schritt für Schritt
  6. FAQ

1. Was ist die Grundsicherung im Alter?

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Sozialhilfeleistung nach dem SGB XII. Sie sichert das Existenzminimum für Menschen, die ihren Lebensunterhalt im Alter oder bei dauerhafter Erwerbsminderung nicht selbst decken können.

Anders als beim Bürgergeld gibt es keine Pflicht, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen.

2. Wer hat Anspruch?

Anspruch hast du, wenn du:

  • die Regelaltersgrenze erreicht hast (Rentenalter), oder
  • das 18. Lebensjahr vollendet hast und dauerhaft voll erwerbsgemindert bist
  • deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast
  • deinen Bedarf nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken kannst

3. Wie hoch ist die Grundsicherung?

Die Berechnung entspricht weitgehend dem Bürgergeld:

BestandteilBetrag
Regelsatz (Alleinstehende)563 €
Regelsatz (in Partnerschaft, je)506 €
Kosten der Unterkunft + Heizungtatsächlich, soweit angemessen
Mehrbedarfez. B. bei Merkzeichen G, Alleinerziehung

Anrechnung: Rente, Wohngeld und sonstiges Einkommen werden auf den Bedarf angerechnet. Ein kleiner Teil der gesetzlichen Rente bleibt anrechnungsfrei, wenn zusätzliche Altersvorsorge (Freibetrag) vorliegt.

4. Vermögen & Unterhalt der Kinder

  • Schonvermögen: Ein Vermögensfreibetrag bleibt geschützt (für Alleinstehende im niedrigen fünfstelligen Bereich).
  • Selbst genutztes, angemessenes Wohneigentum bleibt in der Regel unberücksichtigt.
  • Unterhalt der Kinder: Das ist der wichtigste Unterschied zur klassischen Sozialhilfe — das Sozialamt greift erst dann auf Kinder oder Eltern zurück, wenn deren Jahreseinkommen 100.000 € übersteigt. Viele Berechtigte verzichten aus Sorge vor dem „Elternunterhalt" unnötig auf die Leistung.

5. Antrag Schritt für Schritt

  1. Sozialamt der Wohnsitzgemeinde kontaktieren (teils auch über den Rentenversicherungsträger)
  2. Antragsformular ausfüllen
  3. Unterlagen beifügen:
    • Rentenbescheid / Einkommensnachweise
    • Mietvertrag, Nebenkosten
    • Kontoauszüge, Vermögensnachweise
    • Personalausweis
  4. Bescheid abwarten; Leistung wird in der Regel für 12 Monate bewilligt
  5. Bei Fehlern: Widerspruch innerhalb eines Monats

FAQ

Wann habe ich Anspruch auf Grundsicherung im Alter? Wenn du die Regelaltersgrenze erreicht hast (oder dauerhaft voll erwerbsgemindert bist) und dein Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reichen.

Wie hoch ist die Grundsicherung im Alter? 563 € Regelsatz für Alleinstehende plus angemessene Kosten für Miete und Heizung, abzüglich anrechenbarem Einkommen wie der Rente.

Müssen meine Kinder für mich zahlen? Erst, wenn ein Kind mehr als 100.000 € im Jahr verdient. Darunter bleibt das Einkommen der Kinder unberücksichtigt.

Wo beantrage ich die Grundsicherung? Beim Sozialamt deiner Stadt oder Gemeinde. Der Rentenversicherungsträger berät ebenfalls und leitet Anträge weiter.


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Zuletzt aktualisiert am 4. Juni 2026.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Wir recherchieren sorgfältig, aber Behördenregeln können sich ändern — im Zweifel die zuständige Stelle fragen.