BAföG Formblatt 3: Einkommenserklärung der Eltern 2026
Kurz gesagt: Formblatt 3 ist die Einkommenserklärung von Eltern oder Ehegatten/Lebenspartnern. Maßgeblich ist das Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums. Jeder Elternteil füllt ein eigenes Formblatt 3 aus.
Inhalt
- Wozu dient Formblatt 3?
- Welches Jahr ist maßgeblich?
- Welches Einkommen zählt?
- Nötige Nachweise
- Ablauf
- FAQ
1. Wozu dient Formblatt 3?
Mit Formblatt 3 prüft das BAföG-Amt, wie viel deine Eltern oder dein/e Ehepartner/in verdienen. Das Einkommen wird bis auf gesetzliche Freibeträge auf deinen BAföG-Bedarf angerechnet.
Jeder Einkommensbezieher im Haushalt (leibliche Mutter, leiblicher Vater, ggf. Stiefelternteile, Ehegatte) füllt separat ein Formblatt 3 aus.
Je nach Situation gehören weitere Formblätter zum Antrag: das Formblatt 4 für Kinder und Ehegatten, der Leistungsnachweis über Formblatt 5 ab dem 5. Semester und – für den Kinderbetreuungszuschlag – das Formblatt 2.
2. Welches Jahr ist maßgeblich?
Das BAföG schaut grundsätzlich auf das vorletzte Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums:
Kurzantwort: Maßgeblich ist das vorletzte Kalenderjahr. Für einen Antrag zum Wintersemester 2026/27 zählt das Einkommen aus 2024. Aktiviere JavaScript für den interaktiven Jahr-Helfer.
| Bewilligungszeitraum ab | Maßgebliches Einkommensjahr |
|---|---|
| 10/2025 | 2023 |
| 10/2026 | 2024 |
| 10/2027 | 2025 |
Ausnahme: Wenn das aktuelle Einkommen deutlich niedriger ist (z. B. Jobverlust, Rente, Elternzeit), kannst du zusätzlich Formblatt 7 "Aktualisierungsantrag" stellen.
3. Welches Einkommen zählt?
Erfasst werden alle wesentlichen Einkunftsarten nach § 21 BAföG:
- Bruttolohn aus nichtselbständiger Arbeit
- Gewinne aus selbständiger Arbeit, Gewerbe, Landwirtschaft
- Kapitalerträge (ab Freibetrag)
- Vermietung und Verpachtung
- Renten (Altersrente, Erwerbsminderungsrente)
- Elterngeld, Krankengeld (teilweise)
Nicht als Einkommen gezählt werden z. B. Kindergeld, Wohngeld, BAföG selbst, Pflegegeld.
4. Nachweise für Formblatt 3
| Dokument | Zweck |
|---|---|
| Steuerbescheid des maßgeblichen Jahres | Haupt-Einkommensnachweis |
| Lohnabrechnungen Dezember | Bruttolohn + Sozialabgaben |
| Rentenbescheid | bei Rentnern |
| EÜR oder Bilanz | bei Selbständigen |
| Nachweis über Werbungskosten | mindert das anrechenbare Einkommen |
Tipp: Steuerbescheid frühzeitig beim Finanzamt anfordern, falls verlegt — kann einige Wochen dauern.
5. Ablauf
- Formblatt 3 für jeden Einkommensbezieher herunterladen
- Angaben zur Person ausfüllen (Name, Geburtsdatum, Steuer-ID)
- Einkommensarten ankreuzen und Beträge eintragen
- Steuerbescheid + weitere Nachweise kopieren und beilegen
- Unterschrift des Elternteils / Ehegatten — ohne Unterschrift ist das Formblatt ungültig
- Einreichen zusammen mit Formblatt 1 beim BAföG-Amt
FAQ
Meine Eltern sind geschieden — füllen beide Formblatt 3 aus? Ja. Auch der Elternteil, bei dem du nicht lebst, ist unterhaltspflichtig und muss Formblatt 3 einreichen. Nur wenn der Kontakt nachweislich dauerhaft abgebrochen ist, gibt es Sonderregelungen (elternunabhängiges BAföG).
Was, wenn meine Eltern das Formblatt nicht ausfüllen? Du kannst einen Vorausleistungsantrag stellen. Das BAföG-Amt zahlt dann, holt sich das Geld aber später von deinen Eltern zurück.
Das aktuelle Einkommen ist niedriger als 2024 — was tun? Zusätzlich Formblatt 7 (Aktualisierungsantrag) einreichen — dann prüft das Amt das voraussichtliche Einkommen des laufenden Bewilligungszeitraums.
Zählt das Einkommen meiner Stiefmutter? Ja, wenn sie mit deinem leiblichen Elternteil verheiratet ist. Stiefeltern sind einkommensrelevant, aber nicht direkt unterhaltspflichtig.
