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BAföG Formblatt 3 ausfüllen 2026: Welches Einkommensjahr? + Helfer

BAföG Formblatt 3 richtig ausfüllen: Maßgeblich ist das vorletzte Jahr (Antrag 2026 → Einkommen 2024). Mit Jahr-Helfer, Nachweisen & Eltern-Tipps.

Von Amtly Redaktion · veröffentlicht am 12. April 2026

BAföG Formblatt 3: Einkommenserklärung der Eltern 2026

Kurz gesagt: Formblatt 3 ist die Einkommenserklärung von Eltern oder Ehegatten/Lebenspartnern. Maßgeblich ist das Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums. Jeder Elternteil füllt ein eigenes Formblatt 3 aus.

Infografik BAföG Formblatt 3: Vorletztes Jahr — maßgebliches Einkommensjahr. Eltern & Ehegatten, je ein Formblatt 3, Einkommen erklären.

Inhalt

  1. Wozu dient Formblatt 3?
  2. Welches Jahr ist maßgeblich?
  3. Welches Einkommen zählt?
  4. Nötige Nachweise
  5. Ablauf
  6. FAQ

1. Wozu dient Formblatt 3?

Mit Formblatt 3 prüft das BAföG-Amt, wie viel deine Eltern oder dein/e Ehepartner/in verdienen. Das Einkommen wird bis auf gesetzliche Freibeträge auf deinen BAföG-Bedarf angerechnet.

Jeder Einkommensbezieher im Haushalt (leibliche Mutter, leiblicher Vater, ggf. Stiefelternteile, Ehegatte) füllt separat ein Formblatt 3 aus.

Je nach Situation gehören weitere Formblätter zum Antrag: das Formblatt 4 für Kinder und Ehegatten, der Leistungsnachweis über Formblatt 5 ab dem 5. Semester und – für den Kinderbetreuungszuschlag – das Formblatt 2.

2. Welches Jahr ist maßgeblich?

Das BAföG schaut grundsätzlich auf das vorletzte Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums:

Kurzantwort: Maßgeblich ist das vorletzte Kalenderjahr. Für einen Antrag zum Wintersemester 2026/27 zählt das Einkommen aus 2024. Aktiviere JavaScript für den interaktiven Jahr-Helfer.

Bewilligungszeitraum abMaßgebliches Einkommensjahr
10/20252023
10/20262024
10/20272025

Ausnahme: Wenn das aktuelle Einkommen deutlich niedriger ist (z. B. Jobverlust, Rente, Elternzeit), kannst du zusätzlich Formblatt 7 "Aktualisierungsantrag" stellen.

3. Welches Einkommen zählt?

Erfasst werden alle wesentlichen Einkunftsarten nach § 21 BAföG:

  • Bruttolohn aus nichtselbständiger Arbeit
  • Gewinne aus selbständiger Arbeit, Gewerbe, Landwirtschaft
  • Kapitalerträge (ab Freibetrag)
  • Vermietung und Verpachtung
  • Renten (Altersrente, Erwerbsminderungsrente)
  • Elterngeld, Krankengeld (teilweise)

Nicht als Einkommen gezählt werden z. B. Kindergeld, Wohngeld, BAföG selbst, Pflegegeld.

4. Nachweise für Formblatt 3

DokumentZweck
Steuerbescheid des maßgeblichen JahresHaupt-Einkommensnachweis
Lohnabrechnungen DezemberBruttolohn + Sozialabgaben
Rentenbescheidbei Rentnern
EÜR oder Bilanzbei Selbständigen
Nachweis über Werbungskostenmindert das anrechenbare Einkommen

Tipp: Steuerbescheid frühzeitig beim Finanzamt anfordern, falls verlegt — kann einige Wochen dauern.

5. Ablauf

  1. Formblatt 3 für jeden Einkommensbezieher herunterladen
  2. Angaben zur Person ausfüllen (Name, Geburtsdatum, Steuer-ID)
  3. Einkommensarten ankreuzen und Beträge eintragen
  4. Steuerbescheid + weitere Nachweise kopieren und beilegen
  5. Unterschrift des Elternteils / Ehegatten — ohne Unterschrift ist das Formblatt ungültig
  6. Einreichen zusammen mit Formblatt 1 beim BAföG-Amt

FAQ

Meine Eltern sind geschieden — füllen beide Formblatt 3 aus? Ja. Auch der Elternteil, bei dem du nicht lebst, ist unterhaltspflichtig und muss Formblatt 3 einreichen. Nur wenn der Kontakt nachweislich dauerhaft abgebrochen ist, gibt es Sonderregelungen (elternunabhängiges BAföG).

Was, wenn meine Eltern das Formblatt nicht ausfüllen? Du kannst einen Vorausleistungsantrag stellen. Das BAföG-Amt zahlt dann, holt sich das Geld aber später von deinen Eltern zurück.

Das aktuelle Einkommen ist niedriger als 2024 — was tun? Zusätzlich Formblatt 7 (Aktualisierungsantrag) einreichen — dann prüft das Amt das voraussichtliche Einkommen des laufenden Bewilligungszeitraums.

Zählt das Einkommen meiner Stiefmutter? Ja, wenn sie mit deinem leiblichen Elternteil verheiratet ist. Stiefeltern sind einkommensrelevant, aber nicht direkt unterhaltspflichtig.


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Zuletzt aktualisiert am 29. Mai 2026.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Wir recherchieren sorgfältig, aber Behördenregeln können sich ändern — im Zweifel die zuständige Stelle fragen.