BAföG beantragen 2026: Höhe, Voraussetzungen & Online-Antrag
Kurz gesagt: BAföG fördert Studierende und Schüler, deren Eltern das Studium nicht allein finanzieren können. Der Höchstsatz liegt 2026 bei 992 € pro Monat. 50 % sind Zuschuss (geschenkt), 50 % zinsloses Darlehen. Den Antrag stellst du beim Studierendenwerk oder online über BAföG Digital.
Inhalt
- Was ist BAföG?
- Wer hat Anspruch?
- BAföG-Höhe & Bedarfssätze
- Einkommen & Vermögen
- Rückzahlung
- Antrag Schritt für Schritt
- FAQ
1. Was ist BAföG?
BAföG = Bundesausbildungsförderungsgesetz. Es ist die staatliche Ausbildungsförderung für Schüler:innen ab Klasse 10 und Studierende an staatlich anerkannten Hochschulen.
Das BAföG besteht je zur Hälfte aus Zuschuss und zinslosem Staatsdarlehen:
- Zuschuss — wird nicht zurückgezahlt.
- Darlehen — wird nach Studienende zurückgezahlt, maximal 10.010 € insgesamt, Rest wird erlassen.
2. Wer hat Anspruch auf BAföG?
Grundvoraussetzungen:
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder bestimmte Aufenthaltstitel
- Alter unter 45 bei Beginn der Ausbildung (Ausnahmen möglich)
- Förderungsfähige Ausbildung (staatlich anerkannte Hochschule oder Schule)
- Eignung (Zwischennachweis Formblatt 5 ab 4. Semester)
- Einkommen & Vermögen der Eltern / des Antragstellers unter den Freibeträgen
Elternunabhängiges BAföG
Ausnahmsweise elternunabhängig bekommst du BAföG, wenn:
- du vor dem Studium mind. 5 Jahre erwerbstätig warst, oder
- du vor dem Studium 3 Jahre erwerbstätig warst nach einer 3-jährigen Ausbildung, oder
- du bei Studienbeginn das 30. Lebensjahr vollendet hast (mit zusätzlichen Voraussetzungen), oder
- deine Eltern nicht auffindbar sind oder kein Unterhalt zahlen müssen.
3. BAföG-Höhe 2026
Bedarfssätze je nach Ausbildungsart
| Situation | Grundbedarf | Wohnzuschlag | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Studierende, auswärts wohnend | 475 € | 380 € | 855 € |
| Studierende, bei Eltern | 475 € | 59 € | 534 € |
| Schüler (Sek II) auswärts | 490 € | 360 € | 850 € |
| Meister/Techniker (AFBG) | 963 € | — | bis 992 € |
Zuschläge:
- Krankenversicherung: +122 € (bis 30)
- Pflegeversicherung: +31 €
- Kinderbetreuung: 160 €/Kind
Beispiel — Studentin in eigener Wohnung: 475 + 380 + 122 + 31 = 1.008 € / Monat (abhängig von individueller Anrechnung)
4. Einkommen & Vermögen — was wird angerechnet?
Freibeträge Eltern (pro Monat, brutto-netto-bereinigt)
| Konstellation | Freibetrag |
|---|---|
| Eltern verheiratet, zusammenlebend | 2.415 € |
| Eltern getrennt (je) | 1.610 € |
| + pro weiteres Kind im Haushalt | +730 € |
Darüber liegendes Einkommen wird zu 50 % auf deinen Bedarf angerechnet.
Vermögensfreibeträge des Antragstellers
- bis 30 Jahre: 15.000 €
- ab 30 Jahre: 18.000 €
- Partner: +2.300 €
- pro Kind: +2.300 €
5. BAföG-Rückzahlung
- Beginnt 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer
- Maximal 10.010 € insgesamt zurück (egal wie viel du bekommen hast)
- Raten ab 150 € / Monat
- Auf Antrag Stundung bei geringem Einkommen
- Nachlass bei Zusammenhangzahlung: bis zu 21 %
6. BAföG-Antrag — So gehst du vor
- Formulare zusammenstellen:
- Formblatt 1 (Hauptantrag)
- Formblatt 2 (Immatrikulationsbescheinigung)
- Formblatt 3 (Einkommenserklärung Eltern)
- Formblatt 5 (Leistungsnachweis ab 5. Semester)
- Formblatt 8 (für elternunabhängig)
- Einkommensnachweise der Eltern für das vorletzte Kalenderjahr besorgen (Steuerbescheid).
- Kontoauszüge und Vermögensnachweise bereitlegen.
- Online einreichen über
bafoeg-digital.de— funktioniert bundesweit. - Bearbeitung abwarten — 6–12 Wochen sind normal.
Weitere Formblätter je nach Situation: Für eigene Kinder im Haushalt brauchst du Formblatt 4 und kannst den Kinderbetreuungszuschlag über Formblatt 2 geltend machen. Für ein Studium im Ausland gibt es das Auslands-BAföG (Formblatt 6). Sinkt das Einkommen deiner Eltern aktuell deutlich, lohnt sich ein Aktualisierungsantrag mit Formblatt 7.
Förderungsbeginn: BAföG gibt es frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Tipp: Antrag am Ersten des Monats einreichen, um keinen Tag zu verlieren.
FAQ
Muss ich BAföG jedes Semester neu beantragen? Du stellst einen Wiederholungsantrag für jedes neue Bewilligungszeitraum (meistens 12 Monate).
Darf ich neben BAföG arbeiten? Ja. Bis 520 € pro Monat (Minijob) bleibt anrechnungsfrei. Darüber wird angerechnet.
Was ist der Unterschied zwischen BAföG und Aufstiegs-BAföG? BAföG ist für Erstausbildung / Studium. Aufstiegs-BAföG (AFBG) ist für Fortbildungen wie Meister, Techniker, Fachwirt.
Zählt Kindergeld als Einkommen? Nein, Kindergeld wird beim BAföG nicht als Einkommen angerechnet.
BAföG rückwirkend? Nein. Anspruch besteht frühestens ab dem Monat der Antragstellung.
