BAföG Formblatt 5: Leistungsnachweis 2026
Kurz gesagt: Formblatt 5 ist der Leistungsnachweis nach § 48 BAföG. Ab dem 5. Fachsemester musst du damit belegen, dass du die üblichen Studienleistungen erbracht hast — sonst endet die BAföG-Förderung. Ausgestellt wird das Formblatt von deiner Hochschule (Prüfungsamt).
Inhalt
- Wann brauche ich Formblatt 5?
- Was wird geprüft?
- Wer stellt es aus?
- Fristen
- Was tun, wenn Leistungen fehlen?
- FAQ
1. Wann brauche ich Formblatt 5?
- Spätestens zum Ende des 4. Fachsemesters musst du den Nachweis einreichen
- Das BAföG-Amt zahlt ab dem 5. Fachsemester nur weiter, wenn Formblatt 5 vorliegt
- Bei Studiengängen mit ungewöhnlicher Struktur (Staatsexamen Medizin, Jura) gibt es teils andere Termine
2. Was wird geprüft?
Das Prüfungsamt bescheinigt, ob du die bis zum Ende des 4. Semesters üblichen Leistungen erbracht hast — im Regelfall entspricht das etwa 90–120 ECTS-Punkten oder den typischen Zwischenprüfungen.
Maßgeblich ist die Einschätzung des Prüfungsamts: Die Hochschule bescheinigt entweder "Leistungen erbracht" oder "Leistungen nicht erbracht, aber auf Stand X".
3. Wer stellt das Formblatt aus?
- Prüfungsamt oder Studierendenservice der Hochschule
- In vielen Unis direkt online per Campus-Portal erhältlich
- In manchen Fällen unterschreibt auch der/die Studiengangsverantwortliche (z. B. bei kleinen Fachbereichen)
Tipp: Frag frühzeitig nach — manche Prüfungsämter brauchen 2–4 Wochen zum Ausstellen.
4. Fristen
| Zeitpunkt | Handlung |
|---|---|
| Ende 4. Semester | Leistungsnachweis beantragen |
| Beginn 5. Semester | Formblatt 5 beim BAföG-Amt einreichen |
| Verspätete Abgabe | Förderung wird ausgesetzt, bis der Nachweis vorliegt |
Wird das Formblatt gar nicht eingereicht, endet die Förderung komplett. Nachträgliche Zahlung ist nur möglich, wenn der Nachweis später noch akzeptiert wird.
5. Leistungen fehlen — was tun?
Wenn du den üblichen Leistungsstand nicht erreicht hast, ist das noch nicht das Ende:
- Verschiebung um bis zu 1 Semester möglich, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen (Krankheit, Pflege, Schwangerschaft, Gremientätigkeit, Behinderung)
- Gründe müssen schriftlich erklärt und durch Atteste / Nachweise belegt werden
- Das BAföG-Amt entscheidet dann über die Weiterförderung
- Auch ein Fachrichtungswechsel kann in bestimmten Fällen den "Zähler" zurücksetzen
FAQ
Muss ich Formblatt 5 einreichen, wenn ich im Master bin? Ja. Auch im Masterstudium wird der Leistungsstand nach dem 4. Fachsemester überprüft — meistens jedoch über die ECTS-Punkte des laufenden Masters.
Zählen Semester im Auslandssemester? Auslandssemester im gleichen Studiengang zählen meist als Fachsemester mit — das kann den Zeitpunkt für Formblatt 5 beeinflussen.
Was passiert bei einem Fachrichtungswechsel? Bei einem Wechsel innerhalb der ersten Semester kann der Fachsemesterzähler zurückgesetzt werden. Formblatt 5 ist dann später fällig.
Kann die Hochschule den Nachweis verweigern? Nein. Wenn du die Leistungen erbracht hast, muss die Hochschule den Nachweis ausstellen. Bei Verzögerungen hilft oft ein Hinweis auf die BAföG-Frist.
