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BAföG Formblatt 2: Bescheinigung nach § 9 BAföG

BAföG Formblatt 2 erklärt: Die Bescheinigung der Ausbildungsstätte nach § 9 BAföG. Wer füllt sie aus, wann reicht die Immatrikulationsbescheinigung?

Von Amtly Redaktion · veröffentlicht am 16. Juli 2026

BAföG Formblatt 2 — die Bescheinigung nach § 9 BAföG

Kurz gesagt: Formblatt 2 (amtlich: „02 – Bescheinigung nach § 9 BAföG") bestätigt dem BAföG-Amt, dass du eine förderfähige Ausbildungsstätte besuchst. Ausgefüllt wird es von der Schule, Praktikumsstelle oder Hochschule — nicht von dir. Studierende brauchen es meist gar nicht: Eine Immatrikulationsbescheinigung mit § 9-Vermerk gilt als vollwertiger Ersatz.

Infografik BAföG Formblatt 2: § 9 — Bescheinigung der Ausbildungsstätte. Uni/Schule füllt aus, Immatrikulation als Ersatz, zum Antrag beilegen.

Inhalt

  1. Wozu dient Formblatt 2?
  2. Wer füllt es aus?
  3. Immatrikulationsbescheinigung als Ersatz
  4. Ablauf
  5. FAQ

1. Wozu dient Formblatt 2?

Ohne Nachweis über deine Ausbildung gibt es kein BAföG. Formblatt 2 liefert diesen Nachweis: Die Ausbildungsstätte bestätigt darin Art der Einrichtung, Fachrichtung und Beginn der Ausbildung. Das Formblatt deckt vier Fälle ab:

AbschnittFür wen
A — SchuleSchüler-BAföG (Gymnasium, Gesamtschule, Berufsfachschule, Abendschule, Kolleg u. a.)
B — Praktikumsstelleförderfähige Pflichtpraktika
C — Hochschule/AkademieStudierende (hier reicht meist die Immatrikulationsbescheinigung)
D — Fernlehrinstitutförderfähige Fernlehrgänge

Nicht verwechseln: Der Kinderbetreuungszuschlag für Studierende mit Kind läuft über Formblatt 4, nicht über Formblatt 2.

2. Wer füllt Formblatt 2 aus?

Du trägst nur den Namen deiner Ausbildungsstätte ein — alles Weitere füllt die Einrichtung selbst aus. Auf dem Formular steht ausdrücklich: „ab hier nur von der Ausbildungsstätte auszufüllen". In der Praxis heißt das:

  • Schüler: Sekretariat der Schule bescheinigt Schulform und Klassenbesuch
  • Studierende: Studierendensekretariat/Immatrikulationsamt der Hochschule
  • Praktikanten: die Praktikumsstelle bestätigt Fachrichtung und Vergütung

Erst mit Stempel und Unterschrift der Einrichtung ist das Formblatt gültig.

3. Immatrikulationsbescheinigung als Ersatz

Für Studierende gilt eine wichtige Vereinfachung, die direkt auf dem Formular vermerkt ist: Stellt deine Hochschule eine Immatrikulationsbescheinigung nach § 9 BAföG aus, ersetzt sie das komplette Formblatt 2. Die meisten Hochschulen bieten diese Bescheinigung mit § 9-Vermerk direkt im Online-Portal zum Download an — dann musst du niemandem hinterherlaufen.

Kein § 9-Vermerk auf deiner Bescheinigung? Dann lass das Formblatt 2 vom Studierendensekretariat ausfüllen.

4. Ablauf Schritt für Schritt

  1. Prüfen, ob du das Formblatt brauchst — Studierende: erst im Hochschulportal nach der Immatrikulationsbescheinigung mit § 9-Vermerk schauen
  2. Formblatt 2 herunterladen (BAföG Digital oder BAföG-Amt) und den Namen der Ausbildungsstätte eintragen
  3. Bei der Einrichtung abgeben — Sekretariat bzw. Praktikumsstelle füllt den Rest aus
  4. Mit dem Hauptantrag (Formblatt 1) einreichen — für jeden Bewilligungszeitraum neu
  5. Bei Schul- oder Studienwechsel: neues Formblatt 2 von der neuen Einrichtung

FAQ

Wer muss Formblatt 2 ausfüllen? Die Ausbildungsstätte — also Schule, Hochschule, Praktikumsstelle oder Fernlehrinstitut. Du selbst trägst nur den Namen der Einrichtung ein; gültig ist das Formblatt erst mit deren Bestätigung.

Reicht die Immatrikulationsbescheinigung statt Formblatt 2? Ja, wenn sie den Vermerk „nach § 9 BAföG" trägt. Dann gilt sie laut Formular ausdrücklich als Ersatz. Ohne den Vermerk brauchst du das ausgefüllte Formblatt 2.

Muss ich Formblatt 2 jedes Jahr neu einreichen? Ja — der Nachweis über den Besuch der Ausbildungsstätte gehört zu jedem neuen Bewilligungszeitraum (in der Regel 12 Monate), etwa beim Weiterförderungsantrag.

Brauchen Schüler Formblatt 2 immer? Ja. Beim Schüler-BAföG gibt es keine Immatrikulationsbescheinigung — die Schule bestätigt den Schulbesuch immer über Formblatt 2 (Abschnitt A).


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Zuletzt aktualisiert am 16. Juli 2026.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Wir recherchieren sorgfältig, aber Behördenregeln können sich ändern — im Zweifel die zuständige Stelle fragen.