BAföG Formblatt 6: Auslands-BAföG 2026
Kurz gesagt: Formblatt 6 ist das Zusatzblatt für Ausbildung im Ausland. Du brauchst es für ein Studium, Praktikum oder Schuljahr im Ausland. Die Chancen auf Förderung sind oft besser als im Inland — auch Studierende, die im Inland leer ausgehen, bekommen im Ausland häufig Geld.
Inhalt
1. Was fördert Auslands-BAföG?
- Studium an einer Hochschule im Ausland (komplett oder als Auslandssemester)
- Pflichtpraktika im Ausland (mindestens 12 Wochen)
- Schulbesuch im Ausland (unter bestimmten Bedingungen)
- Double-Degree-Programme mit Teilen im Ausland
2. Voraussetzungen
- Auslandsaufenthalt mindestens 6 Monate (innerhalb der EU oder Schweiz)
- Außerhalb der EU: mindestens 1 Semester
- Förderungsfähige Ausbildung in Deutschland (du musst im Inland theoretisch BAföG-berechtigt sein)
- Ausreichende Sprachkenntnisse für die Ausbildung vor Ort
Wichtig: Der Auslandsaufenthalt muss förderlich für die Ausbildung sein — ein Sprachkurs allein reicht nicht.
3. Zusätzliche Leistungen im Ausland
Auslands-BAföG ist meist höher als Inlands-BAföG, weil mehrere Zuschläge dazukommen:
- Studiengebühren bis zu 5.600 € für bis zu 1 Jahr (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
- Reisekostenpauschale (EU 250 € pro Reise, außerhalb EU 500 €)
- Auslandszuschlag je nach Land (Lebenshaltungskosten)
- Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag bei Zusatzkosten
Ein Studierender, der im Inland kein BAföG bekommt, kann im Ausland trotzdem gefördert werden — die Freibeträge werden durch die Zuschläge effektiv erhöht.
4. Welches Amt ist zuständig?
Nicht dein Heimat-BAföG-Amt, sondern ein spezielles Auslands-BAföG-Amt je nach Zielland:
| Zielland | Zuständiges Amt |
|---|---|
| USA, Kanada, Mexiko | Studentenwerk Hamburg |
| Großbritannien, Irland | Studentenwerk Hannover |
| Frankreich | Studentenwerk Mainz |
| Spanien, Portugal, Andorra | Studentenwerk Heidelberg |
| Italien | Studierendenwerk Paderborn |
| Niederlande | Studierendenwerk Dortmund |
Aktuelle Liste beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) — die Zuständigkeiten ändern sich gelegentlich.
5. Ablauf
- Zuständiges Auslandsamt nach Zielland bestimmen
- Formblatt 6 + Formblatt 1, 3, 4 (Einkommen) einreichen
- Zulassungs- oder Immatrikulationsnachweis der ausländischen Hochschule beilegen
- Praktikumsvertrag bei Pflichtpraktikum
- Sprachnachweis (z. B. TOEFL, DELF, DELE)
- Antrag mindestens 6 Monate vor Beginn stellen — Bearbeitung dauert länger als im Inland
FAQ
Bekomme ich Auslands-BAföG, auch wenn ich im Inland keins bekomme? Ja, das ist häufig. Die Auslandszuschläge und die Studiengebühren erhöhen die effektive Freibetragsgrenze — viele profitieren nur für das Auslandsjahr.
Wie hoch sind die Studiengebühren-Zuschüsse? Bis zu 5.600 € pro Jahr als Zuschuss (nicht als Darlehen!). Das gilt für bis zu 1 Studienjahr.
Kann ich Auslands-BAföG mit Erasmus+ kombinieren? Ja, ausdrücklich. Erasmus-Mobilitätsbeihilfen werden nicht auf das Auslands-BAföG angerechnet.
Wie lange dauert die Bearbeitung? 4–6 Monate sind normal. Deshalb den Antrag so früh wie möglich stellen — idealerweise direkt nach Erhalt der Zulassung.
