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Rundfunkbeitrag Befreiung 2026: Wer zahlt nichts & wie beantragen

Rundfunkbeitrag (GEZ) Befreiung 2026: Voraussetzungen, Antragsformular, Ermäßigung für Studierende und BAföG-Empfänger. Komplette Anleitung.

Von Amtly Redaktion · veröffentlicht am 12. April 2026

Rundfunkbeitrag Befreiung 2026 beantragen

Kurz gesagt: Der Rundfunkbeitrag (früher GEZ) beträgt 2026 18,36 € pro Monat und Haushalt. Wer Sozialleistungen bezieht, kann sich befreien lassen. Menschen mit bestimmten Behinderungen bekommen eine Ermäßigung auf ein Drittel. Antrag: beim Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio.

Infografik Rundfunkbeitrag 2026: 18,36 € — pro Monat/Haushalt. Befreiung bei Sozialleistung, Ermäßigung auf 1/3, Beitragsservice.

Inhalt

  1. Höhe des Rundfunkbeitrags 2026
  2. Wer kann sich befreien lassen?
  3. Wer kann ermäßigt zahlen?
  4. Antrag stellen
  5. Befreiung für WGs und Studierende
  6. FAQ

1. Höhe Rundfunkbeitrag 2026

ModellBetrag
Pro Wohnung / Haushalt (Standard)18,36 € / Monat
Ermäßigt (ein Drittel)6,12 € / Monat
Befreit0 €

Der Beitrag wird pro Wohnung erhoben — nicht pro Person und nicht pro Gerät. Egal ob du TV, Radio, Internet oder nichts hast.

2. Wer kann sich vollständig befreien lassen?

Befreiungstatbestände nach § 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag:

LeistungNachweis
Bürgergeldaktueller Bewilligungsbescheid
Sozialhilfe (SGB XII)Bescheid
Grundsicherung im AlterBescheid
BAföG (wenn nicht bei Eltern wohnend)BAföG-Bescheid
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)Bescheid
Leistungen nach AsylbLGBescheid
Kriegsopferfürsorge / SozialhilfeBescheid
TaubblindheitSchwerbehindertenausweis
Geringes Einkommen ab PKV-Pflichtversicherung (Einzelfall)Einkommensnachweis

Wichtig: Die Befreiung erfolgt nicht automatisch, du musst sie aktiv beantragen.

3. Wer kann ermäßigt zahlen?

Ermäßigung auf 6,12 € bekommen:

  • Blinde und sehbehinderte Menschen (Merkzeichen Bl oder GdB ≥ 60)
  • Hörbehinderte mit Merkzeichen GI
  • Behinderte mit Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis
  • Taubblinde sind komplett befreit (nicht nur ermäßigt)

Nachweis: Schwerbehindertenausweis mit entsprechendem Merkzeichen.

4. Antrag stellen — so gehts

1. Bescheid holen 2. Formular füllen 3. Kopie Bescheid 4. Einsenden
  1. Leistungsbescheid besorgen (z. B. Bürgergeld-Bescheid, BAföG-Bescheid).
  2. Antragsformular downloaden bei rundfunkbeitrag.de oder ausfüllen im Online-Portal.
  3. Kopie des Bescheids beilegen.
  4. Einsenden an den Beitragsservice, Köln oder online mit PDF-Upload.
  5. Bescheid kommt nach 2–4 Wochen. Bereits gezahlte Beiträge im aktuellen Monat werden erstattet.

Rückwirkende Befreiung: Bis zu 3 Jahre rückwirkend möglich, wenn der Leistungsanspruch bestand.

5. Besonderheiten für WGs und Studierende

In einer Wohngemeinschaft zahlt nur eine Person den Beitrag — die Wohnung ist die Einheit, nicht die Person. WG-Mitglieder regeln untereinander, wer zahlt.

Studierende sind nur befreit, wenn sie BAföG beziehen und nicht bei den Eltern wohnen. Studierende ohne BAföG zahlen den regulären Beitrag.

Nachzahlung bei WG-Einzug: Wenn du in eine WG einziehst, in der bereits jemand zahlt, meldest du dich nicht zusätzlich an — aber du musst das dem Beitragsservice mitteilen, wenn du aus einer eigenen Wohnung kommst, wo du bisher gezahlt hast.

FAQ

Ist der Rundfunkbeitrag Pflicht? Ja. Der Rundfunkbeitrag ist eine gesetzliche Abgabe nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Muss ich zahlen, obwohl ich kein Radio/TV habe? Ja. Der Beitrag ist geräte-unabhängig. Entscheidend ist, dass du eine Wohnung bewohnst.

Kann ich mich nach Auszug aus dem Elternhaus befreien? Nur wenn du eine der Voraussetzungen erfüllst (BAföG, Bürgergeld, etc.). Ohne Leistungsbezug zahlst du regulär.

Was passiert, wenn ich die Beiträge nicht zahle? Mahnungen, dann Vollstreckung über das Ordnungsamt. Der Beitragsservice kann pfänden.

Wie lange gilt die Befreiung? Die Befreiung gilt so lange wie der Leistungsbescheid. Bei Folgebescheiden musst du den neuen Bescheid nachreichen — sonst endet die Befreiung automatisch.


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Zuletzt aktualisiert am 12. April 2026.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Wir recherchieren sorgfältig, aber Behördenregeln können sich ändern — im Zweifel die zuständige Stelle fragen.