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Unterhaltsvorschuss beantragen 2026: Höhe, Anspruch & Antrag

Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende: bis 645 € je nach Alter, wenn der andere Elternteil nicht zahlt. Anspruch, Höhe nach Altersstufen und Antrag beim Jugendamt.

Von Amtly Redaktion · veröffentlicht am 4. Juni 2026

Unterhaltsvorschuss beantragen

Kurz gesagt: Den Unterhaltsvorschuss zahlt der Staat Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt leistet. Die Höhe richtet sich nach dem Alter des Kindes und liegt 2026 zwischen rund 230 € und 440 € im Monat (nach Abzug des halben Kindergeldes). Gezahlt wird bis zum 18. Geburtstag, Antrag beim Jugendamt.

Unterhaltsvorschuss 2026 (€ / Monat) 0–5 Jahre≈ 230 € 6–11 Jahre≈ 301 € 12–17 Jahre≈ 395 € Bereits abzüglich des halben Kindergeldes. Ab 12 J. gelten Zusatzvoraussetzungen.

Inhalt

  1. Was ist der Unterhaltsvorschuss?
  2. Wer hat Anspruch?
  3. Höhe nach Altersstufen
  4. Besonderheit ab 12 Jahren
  5. Antrag Schritt für Schritt
  6. FAQ

1. Was ist der Unterhaltsvorschuss?

Der Unterhaltsvorschuss (nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, UVG) ist eine staatliche Leistung für Alleinerziehende. Er springt ein, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht, nicht regelmäßig oder nicht in voller Höhe nachkommt.

Der Staat tritt damit in Vorleistung und holt sich das Geld — soweit möglich — beim zahlungspflichtigen Elternteil zurück.

2. Wer hat Anspruch?

Anspruch besteht, wenn alle Punkte zutreffen:

  • Das Kind ist unter 18 Jahre
  • Es lebt bei einem alleinerziehenden Elternteil
  • Der andere Elternteil zahlt keinen oder zu geringen Unterhalt
  • Das Kind lebt in Deutschland

Der alleinerziehende Elternteil darf nicht erneut verheiratet mit einer Person sein, die als anderer Elternteil zählt. Eine neue Partnerschaft im selben Haushalt ist grundsätzlich unschädlich, solange es nicht der andere Elternteil ist.

3. Höhe nach Altersstufen

Die Beträge orientieren sich am Mindestunterhalt abzüglich des halben Kindergeldes:

Alter des KindesUnterhaltsvorschuss 2026 (ca.)
0–5 Jahreca. 230 €
6–11 Jahreca. 301 €
12–17 Jahreca. 395 €

Die genauen Beträge werden jährlich angepasst. Maßgeblich ist der jeweils gültige Mindestunterhalt.

4. Besonderheit ab 12 Jahren

Für Kinder ab 12 Jahren gibt es eine zusätzliche Voraussetzung: Entweder bezieht der alleinerziehende Elternteil kein Bürgergeld, oder das Kind kann durch den Unterhaltsvorschuss (zusammen mit eigenem Einkommen) aus dem Bürgergeld-Bezug herauskommen, oder der alleinerziehende Elternteil verdient mindestens 600 € brutto im Monat.

Diese Hürde gibt es bei jüngeren Kindern nicht.

5. Antrag Schritt für Schritt

  1. Jugendamt der Wohnsitzgemeinde kontaktieren (oft online-Antrag möglich)
  2. Antragsformular ausfüllen
  3. Unterlagen beifügen:
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Meldebescheinigung
    • Nachweis über (fehlende) Unterhaltszahlungen
    • Personalausweis
  4. Mitwirkungspflicht: Angaben zum anderen Elternteil machen, damit der Staat Rückgriff nehmen kann
  5. Bescheid abwarten; Zahlung erfolgt rückwirkend ab Antragsmonat (begrenzt)

FAQ

Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss 2026? Je nach Alter des Kindes zwischen rund 230 € (0–5 Jahre) und 395 € (12–17 Jahre) pro Monat, nach Abzug des halben Kindergeldes.

Bis zu welchem Alter wird gezahlt? Bis zum 18. Geburtstag. Ab 12 Jahren gelten zusätzliche Voraussetzungen, vor allem beim Bürgergeld-Bezug.

Wird der Unterhaltsvorschuss auf das Bürgergeld angerechnet? Ja, er gilt als Einkommen des Kindes und mindert einen Bürgergeld-Anspruch entsprechend.

Muss ich den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen? Nein. Der Staat holt sich das Geld beim unterhaltspflichtigen Elternteil zurück, nicht beim alleinerziehenden Elternteil.


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Zuletzt aktualisiert am 4. Juni 2026.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Wir recherchieren sorgfältig, aber Behördenregeln können sich ändern — im Zweifel die zuständige Stelle fragen.