Kinderzuschlag beantragen 2026
Kurz gesagt: Der Kinderzuschlag (KiZ) ergänzt das Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen. 2026 sind es bis zu 297 € pro Kind und Monat. Zusätzlich gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) dazu. Antrag bei der Familienkasse — lohnt sich oft auch dann, wenn man knapp über der Bürgergeld-Grenze liegt.
Inhalt
- Was ist der Kinderzuschlag?
- Wer bekommt KiZ?
- Einkommensgrenzen 2026
- Höhe des Kinderzuschlags
- KiZ oder Bürgergeld?
- Antrag Schritt für Schritt
- FAQ
1. Was ist der Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag ist eine Zusatzleistung für erwerbstätige Eltern mit geringem Einkommen. Ziel: Familien, die mit ihrem Verdienst den eigenen Bedarf decken können, aber nicht den der Kinder, sollen nicht ins Bürgergeld rutschen.
Wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und ist an das Kindergeld gekoppelt — ohne Kindergeldanspruch kein KiZ.
2. Wer hat Anspruch?
Du bekommst Kinderzuschlag, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind:
- Du erhältst Kindergeld für das Kind
- Das Kind ist unter 25 Jahre und lebt bei dir
- Dein Bruttoeinkommen mindestens 900 € (Paare) bzw. 600 € (Alleinerziehende)
- Dein Einkommen + KiZ + Kindergeld + Wohngeld deckt den Gesamtbedarf der Familie
- Keine Hilfebedürftigkeit nach SGB II — wenn trotz KiZ Bürgergeld nötig wäre, entfällt KiZ
3. Einkommensgrenzen 2026
Der Kinderzuschlag hat zwei Grenzen:
- Mindesteinkommensgrenze — damit wird Unterstützung für Arbeitende sichergestellt
- Höchsteinkommensgrenze — über der kein KiZ mehr gezahlt wird
| Personenkreis | Mindest-Bruttoeinkommen |
|---|---|
| Alleinerziehende | 600 € |
| Paare | 900 € |
Höchsteinkommen: Wird individuell berechnet aus Bedarf der Eltern + Bedarf der Kinder − Freibeträge. Faustregel: eine Familie mit 2 Kindern kann bis ca. 3.100 € brutto KiZ bekommen.
4. Höhe des Kinderzuschlags
Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
KiZ-Empfänger haben automatisch Anspruch auf:
- Schulbedarf (195 €/Jahr)
- Mittagessen in Schule/Kita kostenlos
- Schülerbeförderung
- Lernförderung bei Bedarf
- Vereine, Musikunterricht, Freizeitaktivitäten: 15 €/Monat
- Klassenfahrten: volle Erstattung
5. KiZ oder Bürgergeld?
| Kriterium | Kinderzuschlag | Bürgergeld |
|---|---|---|
| Einkommensuntergrenze | 600/900 € | keine |
| Vermögensprüfung | leichter (Karenzzeit in ersten 12 Monaten großzügig) | strenger |
| Stigma | gering (Leistung für Arbeitende) | höher |
| Jobcenter-Kontakt | nein | ja (Meldepflichten) |
| KV-Beiträge | eigene Versicherung | kostenlos |
Faustregel: Wer regelmäßig arbeitet und knapp nicht ins Bürgergeld fällt, sollte zuerst den KiZ-Lotse der Familienkasse nutzen.
6. Antrag Schritt für Schritt
- KiZ-Lotse auf
familienkasse.deausfüllen — zeigt sofort, ob Anspruch besteht - Online-Antrag über das Portal der Familienkasse einreichen
- Unterlagen hochladen:
- Einkommensnachweise der letzten 6 Monate
- Mietvertrag + Nebenkosten
- Kontoauszüge
- Geburtsurkunden der Kinder
- Bescheid innerhalb 4–8 Wochen
- Bewilligungszeitraum: 6 Monate → dann neu beantragen
- Änderungen melden (Umzug, Einkommen, Kindzahl)
FAQ
Kann ich Kindergeld, KiZ und Wohngeld gleichzeitig bekommen? Ja. Die drei Leistungen sind miteinander kombinierbar und werden meist gleichzeitig beantragt und geprüft.
Zählt KiZ als Einkommen beim Bürgergeld? Nein — wenn KiZ ausreicht, gibt es kein Bürgergeld. Die Leistungen schließen sich aus.
Muss ich KiZ versteuern? Nein. KiZ und Kindergeld sind steuerfrei.
Was, wenn sich mein Einkommen während des Bewilligungszeitraums ändert? Bei geringfügigen Schwankungen passiert nichts. Bei größeren Änderungen musst du das der Familienkasse mitteilen.
Bekomme ich KiZ auch als Selbstständige? Ja. Das Einkommen wird anhand des Gewinns aus der letzten Steuererklärung oder einer Prognose berechnet.
