Bildung und Teilhabe (BuT) beantragen
Kurz gesagt: Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) finanziert Kindern aus Familien mit kleinem Einkommen Schulbedarf, Mittagessen, Schulausflüge, Lernförderung und Freizeitaktivitäten. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe. Beantragt wird je nach Stadt beim Jobcenter, Sozialamt oder der Kommune.
Inhalt
- Was umfasst das Bildungspaket?
- Wer hat Anspruch?
- Höhe der einzelnen Leistungen
- So beantragst du BuT
- FAQ
1. Was umfasst das Bildungspaket?
Das BuT besteht aus mehreren Bausteinen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (meist bis 25 in Ausbildung):
- Schulbedarf (Hefte, Stifte, Ranzen)
- Gemeinschaftliches Mittagessen in Schule, Kita und Hort
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
- Schülerbeförderung (Fahrtkosten zur Schule)
- Lernförderung (Nachhilfe) bei Bedarf
- Teilhabe am sozialen Leben — 15 €/Monat für Sportverein, Musikschule, Freizeit
2. Wer hat Anspruch?
Anspruch hat dein Kind, wenn deine Familie eine dieser Leistungen bezieht:
| Leistung | BuT-Anspruch |
|---|---|
| Bürgergeld | ✓ |
| Sozialhilfe (SGB XII) | ✓ |
| Wohngeld | ✓ |
| Kinderzuschlag | ✓ |
| Asylbewerberleistungen | ✓ |
Wichtig: Auch wer Wohngeld oder Kinderzuschlag bezieht, hat vollen BuT-Anspruch — viele Familien wissen das nicht und verschenken die Leistungen.
3. Höhe der einzelnen Leistungen
- Schulbedarf: rund 195 € pro Schuljahr (aufgeteilt: Sommer + Winter)
- Mittagessen: vollständige Übernahme der Kosten
- Klassenfahrten/Ausflüge: tatsächliche Kosten
- Schülerbeförderung: tatsächliche Kosten (teils mit Eigenanteil)
- Lernförderung: Kosten geeigneter Nachhilfe
- Teilhabe: 15 € pro Monat (180 €/Jahr), z. B. für Vereinsbeiträge
4. So beantragst du BuT
- Zuständige Stelle ermitteln — bei Bürgergeld oft das Jobcenter, sonst Sozialamt oder Bildungsbüro der Kommune
- Antragsformular je Kind und Leistung ausfüllen
- Nachweise beifügen (Schulbescheinigung, Vereinsbestätigung, Angebot der Nachhilfe)
- Bewilligung — teils per Gutschein, Direktzahlung an Anbieter oder Erstattung
- Jährlich erneuern, besonders für Schulbedarf und Teilhabe
Tipp: Beantrage am besten alle Bausteine auf einmal zu Schuljahresbeginn.
FAQ
Wer bekommt Leistungen aus dem Bildungspaket? Kinder und Jugendliche aus Familien mit Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen.
Wie viel Geld gibt es für Schulbedarf? Rund 195 € pro Schuljahr, ausgezahlt in zwei Teilbeträgen zu Beginn des ersten und zweiten Schulhalbjahres.
Bekomme ich BuT auch mit Wohngeld? Ja. Wer Wohngeld oder Kinderzuschlag bezieht, hat vollen Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket.
Wo beantrage ich das Bildungspaket? Je nach Wohnort und bezogener Leistung beim Jobcenter, Sozialamt oder der zuständigen kommunalen Stelle.
Kann ich Bildung und Teilhabe rückwirkend beantragen? Oft ja. BuT-Leistungen lassen sich meist innerhalb des laufenden Bewilligungszeitraums oder Schuljahres rückwirkend beantragen. Bis zu welchem Stichtag rückwirkende Anträge angenommen werden, klärst du am besten direkt bei deiner zuständigen Stelle.
Wann wird Bildung und Teilhabe ausgezahlt? Das hängt von der Leistung und der Kommune ab. Der Schulbedarf kommt meist zu Beginn des Schulhalbjahres. Viele Leistungen fließen nicht an dich, sondern per Gutschein oder direkt an den Anbieter — also Schule, Verein oder Nachhilfe.
