Mehrbedarf Bürgergeld
Kurz gesagt: Ein Mehrbedarf ist ein Zuschlag zusätzlich zum Regelsatz, wenn dein Lebensbedarf in besonderen Situationen höher ist. Den größten Mehrbedarf bekommen Alleinerziehende (12–60 % des Regelsatzes). Weitere Zuschläge gibt es bei Schwangerschaft, Behinderung, kostenaufwändiger Ernährung und dezentraler Warmwasserbereitung. Mehrere Mehrbedarfe sind kombinierbar.
Inhalt
- Was ist ein Mehrbedarf?
- Mehrbedarf für Alleinerziehende
- Schwangerschaft
- Behinderung & Erwerbsminderung
- Kostenaufwändige Ernährung
- Warmwasser
- So beantragst du den Mehrbedarf
- FAQ
1. Was ist ein Mehrbedarf?
Der Regelsatz deckt den durchschnittlichen Bedarf. In bestimmten Lebenslagen reicht er aber nicht — etwa wenn du ein Kind allein erziehst oder aus gesundheitlichen Gründen teurer einkaufen musst. Für diese Fälle sieht das Gesetz Mehrbedarfe vor: Zuschläge, die das Jobcenter zusätzlich zahlt.
Wichtig: Die meisten Mehrbedarfe musst du aktiv beantragen und nachweisen.
2. Mehrbedarf für Alleinerziehende
Der häufigste und höchste Mehrbedarf. Die Höhe richtet sich nach Anzahl und Alter der Kinder:
| Situation | Mehrbedarf (% des Regelsatzes 563 €) | Betrag 2026 |
|---|---|---|
| 1 Kind unter 7 Jahren | 36 % | ca. 203 € |
| 1 Kind über 7 Jahren | 12 % | ca. 68 € |
| 2 Kinder | 36 % | ca. 203 € |
| pro Kind (allgemein) | 12 % | ca. 68 € |
| Höchstgrenze | 60 % | ca. 338 € |
Es gilt der jeweils günstigere Wert — entweder die Summe pro Kind oder der Pauschalwert.
3. Schwangerschaft
Ab der 13. Schwangerschaftswoche gibt es einen Mehrbedarf von 17 % des Regelsatzes (ca. 96 € pro Monat). Nachweis: Mutterpass oder ärztliche Bescheinigung mit dem voraussichtlichen Entbindungstermin.
4. Behinderung & Erwerbsminderung
- Menschen mit Behinderung, die bestimmte Teilhabeleistungen erhalten: 35 % Mehrbedarf
- Erwerbsgeminderte mit Merkzeichen G (gehbehindert): 17 % Mehrbedarf unter bestimmten Voraussetzungen
Hier lohnt sich der Blick auf den Schwerbehindertenausweis und den festgestellten Grad der Behinderung, da daran Merkzeichen und damit der Mehrbedarf hängen.
5. Kostenaufwändige Ernährung
Wer aus medizinischen Gründen eine besondere Ernährung braucht (z. B. bei bestimmten chronischen Erkrankungen), kann einen Mehrbedarf erhalten. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest. Die Höhe richtet sich nach Empfehlungen des Deutschen Vereins und liegt je nach Erkrankung meist zwischen rund 5 % und 30 % des Regelsatzes.
6. Warmwasser
Wird das Warmwasser dezentral über das Wohnungssystem erzeugt (z. B. Durchlauferhitzer) und nicht über die Heizkosten abgerechnet, gibt es einen pauschalen Mehrbedarf zwischen rund 0,8 % und 2,3 % des Regelsatzes — gestaffelt nach Alter.
7. So beantragst du den Mehrbedarf
- Nachweis besorgen (Geburtsurkunde der Kinder, Mutterpass, ärztliches Attest, Bescheid über Teilhabeleistungen)
- Formlos beantragen oder die passende Anlage zum Bürgergeld-Antrag nutzen
- Mit dem Hauptantrag oder Weiterbewilligungsantrag einreichen — geht auch nachträglich
- Bescheid prüfen; bei zu niedrigem Ansatz Widerspruch möglich
FAQ
Muss ich den Mehrbedarf extra beantragen? Ja, die meisten Mehrbedarfe zahlt das Jobcenter nur auf Antrag und gegen Nachweis. Der Warmwasser-Mehrbedarf wird oft automatisch berücksichtigt.
Kann ich mehrere Mehrbedarfe gleichzeitig bekommen? Ja. Mehrbedarfe sind grundsätzlich kombinierbar, beim Alleinerziehenden-Mehrbedarf gilt jedoch die Obergrenze von 60 % des Regelsatzes.
Wie hoch ist der Mehrbedarf für Alleinerziehende mit einem Kleinkind? Bei einem Kind unter 7 Jahren sind es 36 % des Regelsatzes, also rund 203 € im Monat zusätzlich.
Bekomme ich Mehrbedarf rückwirkend? In der Regel ab dem Monat, in dem die Voraussetzungen vorliegen und der Antrag gestellt ist. Sprich das Jobcenter aktiv an, wenn du den Zuschlag spät beantragst.
