Erstausstattung beantragen
Kurz gesagt: Die Erstausstattung ist ein zusätzlicher Zuschuss zum Bürgergeld — für Möbel und Hausrat bei einer neuen Wohnung, für Bekleidung oder für die Babyausstattung bei Schwangerschaft. Sie wird nicht aus dem Regelsatz bezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden. Antrag beim Jobcenter, am besten als Pauschale.
Inhalt
- Was ist die Erstausstattung?
- Wann hast du Anspruch?
- Wohnungserstausstattung
- Erstausstattung bei Schwangerschaft & Geburt
- Pauschale oder Einzelnachweis?
- So beantragst du sie
- FAQ
1. Was ist die Erstausstattung?
Die Erstausstattung ist eine einmalige Leistung nach dem SGB II, die über den Regelsatz hinaus gewährt wird. Sie deckt Anschaffungen, die man aus dem normalen Bürgergeld nicht ansparen kann — etwa eine komplette Wohnungseinrichtung oder die Ausstattung für ein Neugeborenes.
Wichtig: Es handelt sich um einen Zuschuss, kein Darlehen. Du musst das Geld nicht zurückzahlen.
2. Wann hast du Anspruch?
Anspruch besteht typischerweise in diesen Situationen:
- Erstbezug einer Wohnung (z. B. erster eigener Haushalt, nach Trennung, nach Wohnungslosigkeit)
- Wohnungsverlust durch besondere Umstände (Brand, Hochwasser, Flucht aus Gewaltsituation)
- Schwangerschaft — Ausstattung für das Baby
- Erheblicher Gewichtsverlust/-zunahme (z. B. nach Krankheit) für neue Kleidung
Ein normaler Umzug, bei dem du deine Möbel mitnimmst, begründet keinen Anspruch.
3. Wohnungserstausstattung
Übernommen werden grundlegende Möbel und Hausrat, zum Beispiel:
| Bereich | Beispiele |
|---|---|
| Schlafen | Bett, Matratze, Schrank |
| Wohnen | Tisch, Stühle, Sofa, Lampen |
| Küche | Herd, Kühlschrank, Geschirr, Töpfe |
| Bad | Waschmaschine, Handtücher |
| Sonstiges | Gardinen, Bügeleisen, Staubsauger |
Die Höhe ist regional unterschiedlich, da jedes Jobcenter eigene Pauschalen festlegt. Für einen Ein-Personen-Haushalt liegen die Pauschalen oft im mittleren bis höheren dreistelligen Bereich, mit Aufschlägen pro weitere Person.
4. Erstausstattung bei Schwangerschaft & Geburt
Schwangere im Bürgergeld-Bezug haben Anspruch auf die Babyerstausstattung:
- Kinderwagen, Babybett, Wickelkommode
- Erstausstattung Kleidung (Bodys, Strampler, Jacke)
- Pflegeartikel-Grundausstattung
Beantrage sie vor der Geburt (idealerweise ab der 12.–13. Schwangerschaftswoche), damit alles rechtzeitig da ist. Parallel besteht ab der 13. Woche ein Mehrbedarf wegen der Schwangerschaft.
5. Pauschale oder Einzelnachweis?
Jobcenter zahlen die Erstausstattung auf zwei Wegen:
- Pauschalbetrag — du bekommst eine Summe und kaufst frei (auch gebraucht) ein. Meist die einfachere und flexiblere Variante.
- Einzelnachweis — du legst Angebote/Rechnungen vor, das Amt erstattet konkret.
Frage aktiv nach der Pauschale, wenn sie nicht angeboten wird — sie spart Bürokratie.
6. So beantragst du sie
- Formloser Antrag beim Jobcenter („Ich beantrage Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung/bei Schwangerschaft")
- Nachweise: Mietvertrag, Schwangerschaftsnachweis/Mutterpass, ggf. Begründung
- Liste der benötigten Gegenstände beifügen (hilft bei der Pauschale)
- Bescheid abwarten; bei Ablehnung oder zu geringer Pauschale Widerspruch prüfen
FAQ
Muss ich die Erstausstattung zurückzahlen? Nein. Die Erstausstattung ist ein Zuschuss und kein Darlehen.
Bekomme ich Erstausstattung auch bei einem normalen Umzug? Nein. Wenn du deine vorhandenen Möbel mitnimmst, besteht kein Anspruch. Er entsteht nur beim erstmaligen oder erneuten Aufbau eines Haushalts.
Wie hoch ist die Erstausstattung für eine Wohnung? Das legt jedes Jobcenter regional fest. Für einen Ein-Personen-Haushalt sind es häufig mehrere Hundert Euro, mit Zuschlägen für weitere Personen.
Wann sollte ich die Babyerstausstattung beantragen? Am besten ab der 12. bis 13. Schwangerschaftswoche, damit der Bescheid vor der Geburt da ist.
