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BAföG Formblatt 4 — Kinder und Ehegatten 2026

BAföG Formblatt 4: Angaben zu Kindern und Ehegatten/Lebenspartnern. Wofür? Welche Freibeträge? Wer muss es ausfüllen? Schritt-für-Schritt.

Von Amtly Redaktion · veröffentlicht am 12. April 2026

BAföG Formblatt 4: Kinder und Ehegatten 2026

Kurz gesagt: Formblatt 4 meldet Kinder und Ehegatten/Lebenspartner der Eltern dem BAföG-Amt. Das ist wichtig, weil für jedes unterhaltsberechtigte Familienmitglied ein Freibetrag vom Elterneinkommen abgezogen wird — mehr Kinder = mehr BAföG.

Infografik BAföG Formblatt 4: Freibetrag — je unterhaltsberechtigtem Kind. Kinder melden, Ehegatten melden, mehr Kinder = mehr BAföG.

Inhalt

  1. Wozu dient Formblatt 4?
  2. Wer muss es ausfüllen?
  3. Freibeträge im Überblick
  4. Nötige Nachweise
  5. Ablauf
  6. FAQ

1. Wozu dient Formblatt 4?

Mit Formblatt 4 gibst du an, welche weiteren Personen deine Eltern noch finanziell versorgen: andere Kinder, ein/e Ehepartner/in, ggf. pflegebedürftige Angehörige. Für jede unterhaltsberechtigte Person wird ein Freibetrag vom anrechenbaren Elterneinkommen abgezogen — das erhöht oft deinen BAföG-Anspruch spürbar.

2. Wer muss Formblatt 4 ausfüllen?

Formblatt 4 wird von den Eltern ausgefüllt und unterschrieben — nicht vom Studierenden selbst. Es ergänzt das Formblatt 3 (Einkommenserklärung) jedes Elternteils.

Auch verheiratete Studierende brauchen Formblatt 4 für den Ehegatten, wenn dieser ein eigenes Einkommen hat.

3. Freibeträge 2026

PersonFreibetrag pro Monat (ca.)
Ehegatte/eingetragener Lebenspartner2.540 €
Jedes Kind in Ausbildung (nicht BAföG-Antragsteller)770 €
Jedes Kind ohne eigenes Einkommen770 €
Antragstellende Person selbst (Grundfreibetrag Eltern)2.540 €

Werte stand WS 2025/26, Anpassung zum jeweiligen Kalenderjahr möglich. Je mehr Familienmitglieder, desto mehr Einkommen bleibt unangerechnet — und desto höher dein BAföG-Betrag.

4. Nötige Nachweise

DokumentZweck
Geburtsurkunden der KinderNachweis Kindschaftsverhältnis
Heiratsurkunde / LebenspartnerschaftsurkundeEhegatten-Freibetrag
Ausbildungs-/Schulbescheinigungenwenn Geschwister volljährig sind
Formblatt 4 unterschriebenPflicht

5. Ablauf

  1. Formblatt 4 herunterladen
  2. Eltern tragen alle im Haushalt lebenden Kinder und ihre Situation ein
  3. Ehegatten / Lebenspartner mit Beruf / Einkommen angeben
  4. Nachweise (Geburts- und Heiratsurkunden) kopieren
  5. Unterschreiben lassen — ohne Elternunterschrift ungültig
  6. Einreichen zusammen mit Formblatt 1, 3 und weiteren Unterlagen

FAQ

Zählen Kinder, die schon ausgezogen sind? Ja, solange sie unterhaltsberechtigt sind — z. B. noch in Erstausbildung oder Studium. Sie zählen aber nicht doppelt, wenn sie selbst BAföG beziehen.

Was, wenn meine Eltern geschieden sind? Jeder Elternteil füllt Formblatt 3 selbst aus, und in Formblatt 4 werden die Kinder beim jeweiligen Elternteil gemeldet, bei dem sie leben.

Gibt es Freibeträge für Pflegefälle? Ja. Wenn ein Elternteil einen nahen Angehörigen pflegt und dadurch Einkommen ausfällt, kann ein zusätzlicher Härtefreibetrag berücksichtigt werden — auf Antrag.

Muss ich Formblatt 4 jedes Semester neu einreichen? Ja, für jeden Bewilligungszeitraum (in der Regel 12 Monate) wird Formblatt 4 neu eingereicht — Ausnahme: nichts hat sich geändert und das Amt akzeptiert einen Verweis auf den Vorjahresantrag.


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Zuletzt aktualisiert am 12. April 2026.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Wir recherchieren sorgfältig, aber Behördenregeln können sich ändern — im Zweifel die zuständige Stelle fragen.