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BAföG Formblatt 2 — Kinderbetreuungszuschlag 2026

BAföG Formblatt 2 erklärt: 160 € Kinderbetreuungszuschlag pro Kind unter 14, Voraussetzungen, Nachweise und Antragstellung. Schritt für Schritt.

Von Amtly Redaktion · veröffentlicht am 12. April 2026

BAföG Formblatt 2: Kinderbetreuungszuschlag 2026

Kurz gesagt: Formblatt 2 beantragt den Kinderbetreuungszuschlag zum BAföG: 160 € pro Monat je Kind unter 14 Jahren, das im Haushalt des/der Studierenden lebt. Der Zuschlag wird zusätzlich zum regulären BAföG gezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden.

Infografik BAföG Formblatt 2: 160 € — pro Kind/Monat (unter 14). Kinderbetreuungszuschlag, zusätzlich zum BAföG, keine Rückzahlung.

Inhalt

  1. Was ist der Kinderbetreuungszuschlag?
  2. Wer bekommt ihn?
  3. Höhe & Auszahlung
  4. Nötige Nachweise
  5. Ablauf
  6. FAQ

1. Was ist der Kinderbetreuungszuschlag?

Der Kinderbetreuungszuschlag nach § 14b BAföG ist eine pauschale Leistung, die Studierende mit Kindern erhalten — unabhängig davon, wie teuer die Betreuung tatsächlich ist. Er wird über das Formblatt 2 beantragt und gemeinsam mit dem regulären BAföG (Formblatt 1) eingereicht.

Wichtig: Der Zuschlag ist ein Vollzuschuss — anders als der restliche BAföG-Anteil, der zur Hälfte als zinsloses Darlehen zurückgezahlt wird.

2. Wer hat Anspruch?

  • BAföG-berechtigte Studierende oder Schüler
  • mit mindestens einem eigenen Kind unter 14 Jahren
  • Kind lebt im eigenen Haushalt der/des Studierenden
  • Zuschlag bekommt nur ein Elternteil, auch wenn beide studieren

Nicht anspruchsberechtigt sind Studierende ohne eigenen BAföG-Anspruch — der Zuschlag setzt grundsätzlich einen bewilligten BAföG-Antrag voraus.

3. Höhe und Auszahlung

  • 160 € pro Monat pro Kind unter 14 Jahren
  • Gilt für jedes Kind (zwei Kinder = 320 €, drei = 480 €)
  • Wird zusammen mit dem BAföG monatlich überwiesen
  • Bleibt anrechnungsfrei bei Arbeitslosengeld II / Bürgergeld — kein Abzug

4. Nachweise für das Formblatt 2

DokumentZweck
Geburtsurkunde des KindesNachweis Verwandtschaft und Alter
MeldebescheinigungKind lebt im eigenen Haushalt
Formblatt 2 vollständig ausgefülltAntragsformular
Erklärung des anderen Elternteilsfalls beide studieren — bestätigt, wer den Zuschlag beantragt

5. Ablauf Schritt für Schritt

  1. Formblatt 2 vom BAföG-Amt oder als PDF herunterladen
  2. Kinder eintragen (Name, Geburtsdatum, Meldeadresse)
  3. Nachweise beilegen (Geburtsurkunde + Meldebescheinigung)
  4. Gemeinsam mit Formblatt 1 einreichen — spätestens zum Beginn des Bewilligungszeitraums
  5. Bescheid abwarten — Zuschlag wird direkt in den BAföG-Bescheid integriert
  6. Änderungen melden: Wenn ein Kind 14 wird oder auszieht, endet der Anspruch

FAQ

Muss ich den Kinderbetreuungszuschlag zurückzahlen? Nein. Er ist ein Vollzuschuss und wird nicht zurückgefordert — auch nicht anteilig.

Was, wenn beide Eltern studieren? Der Zuschlag kann nur von einem Elternteil bezogen werden. Ihr einigt euch und tragt das in Formblatt 2 ein.

Gilt der Zuschlag auch bei Auslands-BAföG? Ja — bei bewilligtem Auslands-BAföG läuft der Zuschlag parallel mit 160 € pro Kind weiter.

Was passiert, wenn mein Kind 14 wird? Der Anspruch endet mit dem Monat, in dem das Kind 14 Jahre alt wird. Du musst das unaufgefordert dem BAföG-Amt mitteilen.


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Zuletzt aktualisiert am 12. April 2026.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Wir recherchieren sorgfältig, aber Behördenregeln können sich ändern — im Zweifel die zuständige Stelle fragen.