Wohnsitz anmelden 2026: Fristen, Formular & Termin
Kurz gesagt: Wer in Deutschland umzieht, muss den neuen Wohnsitz innerhalb von 14 Tagen beim Bürgeramt (Einwohnermeldeamt) anmelden. Die Anmeldung ist kostenlos. Du brauchst einen Ausweis und eine Wohnungsgeberbestätigung.
Inhalt
- Wer muss sich anmelden?
- Gesetzliche Frist: 14 Tage
- Unterlagen & Wohnungsgeberbestätigung
- Termin beim Bürgeramt
- Ablauf der Anmeldung
- Nach der Anmeldung: Was du zusätzlich erledigen musst
- FAQ
1. Wer muss sich anmelden?
Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) ist jede Person, die in Deutschland eine Wohnung bezieht, meldepflichtig — unabhängig von Staatsangehörigkeit und Dauer des Aufenthalts.
Ziehst du innerhalb Deutschlands um, musst du dich stattdessen ummelden. Wer aus dem Ausland zuzieht, braucht je nach Herkunftsland zusätzlich einen gültigen Aufenthaltstitel.
Anmeldepflichtig bei:
- Erstbezug einer Wohnung
- Umzug innerhalb Deutschlands
- Zuzug aus dem Ausland
- Einzug in ein WG-Zimmer oder Zweitwohnsitz
- Auch Kinder: jedes Familienmitglied wird separat angemeldet
Nicht anmeldepflichtig:
- Hotelübernachtungen unter 6 Monaten
- Personen ohne eigenständige Wohnung (z. B. Besuch bei Freunden)
2. Die 14-Tage-Frist
Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Einzug erfolgen. Die Frist beginnt am Tag des Einzugs — nicht am Tag der Schlüsselübergabe, wenn diese früher war.
Bußgeld bei Verspätung: bis zu 1.000 € möglich. In der Praxis werden oft 10–50 € erhoben, wenn die Verspätung unter 4 Wochen liegt.
3. Unterlagen für die Anmeldung
| Dokument | Pflicht? |
|---|---|
| Personalausweis oder Reisepass | ✅ Pflicht |
| Wohnungsgeberbestätigung | ✅ Pflicht |
| Ausgefülltes Anmeldeformular | ✅ Pflicht |
| Geburtsurkunde (bei Erstanmeldung Kind) | ✅ Pflicht |
| Heiratsurkunde (optional bei Namensführung) | ❌ optional |
| Aufenthaltstitel (Nicht-EU) | ✅ Pflicht |
Die Wohnungsgeberbestätigung (§19 BMG)
Seit 2015 brauchst du eine schriftliche Bestätigung deines Vermieters oder Wohnungsgebers. Sie enthält:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers
- Einzugsdatum
- Adresse der Wohnung
- Namen der einziehenden Personen
- Unterschrift des Wohnungsgebers
Wichtig: Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Bestätigung innerhalb von 2 Wochen auszustellen. Verweigert er sie, kannst du das dem Bürgeramt melden.
4. Termin beim Bürgeramt
In den meisten Städten brauchst du einen Online-Termin, sonst kommst du nicht rein. Realität in Berlin, München oder Hamburg: Wartezeiten von 4–8 Wochen.
Tipps für einen schnelleren Termin:
- Früh morgens (6–8 Uhr) online suchen — da werden freigegebene Termine eingestellt
- Nachbarstadtteile prüfen — in Berlin kannst du jedes Bürgeramt nehmen
- Kurzfristige Stornierungen abfangen (ca. alle paar Minuten aktualisieren)
- Walk-In Slots nutzen, wo angeboten
Bei Fristablauf vor dem nächsten freien Termin: Screenshots als Nachweis aufheben — das schützt vor Bußgeld.
5. Ablauf der Anmeldung
- Termin buchen (online)
- Formular vorab ausfüllen (meist als PDF downloadbar)
- Unterlagen einpacken
- Beim Bürgeramt erscheinen — pünktlich, sonst verfällt der Termin
- Sachbearbeiter prüft die Dokumente, trägt dich ins Melderegister ein
- Meldebescheinigung wird ausgedruckt (kostet meist 5–10 € extra, Anmeldung selbst ist kostenlos)
6. Nach der Anmeldung: Was du zusätzlich erledigen musst
- Ummeldung Personalausweis/Reisepass — die neue Adresse wird aufgedruckt (kostenlos bei Anmeldung)
- Kfz ummelden — binnen 2 Wochen bei der Zulassungsstelle (kostenpflichtig)
- GEZ / Rundfunkbeitrag — online ummelden oder neu anmelden
- Finanzamt — wird automatisch über das Melderegister informiert, keine eigene Meldung nötig
- Krankenkasse, Arbeitgeber, Banken, Versicherungen — selbst informieren
- Nachsendeauftrag bei der Post (optional, aber empfohlen)
FAQ
Kann ich die Anmeldung online machen? In den meisten Bundesländern leider nein. Einige Städte (z. B. Hamburg, Bremen) bieten Online-Anmeldung über BundID + Online-Ausweis an — es ist aber die Ausnahme.
Muss ich meinen Zweitwohnsitz anmelden? Ja. Wer zwei Wohnungen dauerhaft nutzt, muss einen Hauptwohnsitz und einen Nebenwohnsitz anmelden. Viele Gemeinden erheben Zweitwohnsitzsteuer.
Ich ziehe ins Ausland — was tun? Beim Bürgeramt abmelden. Das ist Pflicht nach § 17 BMG.
Meine Wohnungsgeberbestätigung fehlt — was jetzt? Fordere sie schriftlich beim Vermieter an. Wenn er sie nicht liefert: Meldung beim Bürgeramt — der Vermieter muss dann selbst erklären.
Muss ich mein Kind separat anmelden? Ja, aber es geht in einem Termin gemeinsam. Du brauchst die Geburtsurkunde des Kindes.
