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Pflegegrad beantragen 2026: Voraussetzungen, Antrag & MDK-Begutachtung

Pflegegrad 2026 beantragen: Die 5 Pflegegrade, MDK-Begutachtung, Antragstellung bei der Pflegekasse und alle Leistungen im Überblick.

Von Amtly Redaktion · veröffentlicht am 12. April 2026

Pflegegrad beantragen 2026: Voraussetzungen, Antrag & Begutachtung

Kurz gesagt: Wer dauerhaft Hilfe im Alltag braucht, kann einen Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen. Es gibt 5 Pflegegrade. Nach dem Antrag kommt der Medizinische Dienst (MD, früher MDK) zur Begutachtung. Bei Anerkennung gibt es Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistung.

Infografik Pflegegrad: 5 Grade — Antrag bei der Pflegekasse. MD-Begutachtung, Pflegegeld, Sachleistungen.

Inhalt

  1. Was ist der Pflegegrad?
  2. Die 5 Pflegegrade im Überblick
  3. Leistungen der Pflegekasse 2026
  4. Antrag stellen
  5. MD-Begutachtung — was dich erwartet
  6. Was tun bei Ablehnung?
  7. FAQ

1. Was ist der Pflegegrad?

Der Pflegegrad bewertet die Selbstständigkeit eines Menschen im Alltag. Er ersetzt seit 2017 die alten "Pflegestufen". Grundlage ist das Neue Begutachtungsassessment (NBA), das nicht die Dauer der Hilfe misst, sondern den Grad der Selbstständigkeit in sechs Bereichen:

ModulGewicht
1. Mobilität10 %
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten15 %
3. Verhaltensweisen / psychische Lage15 %
4. Selbstversorgung (Essen, Körperpflege)40 %
5. Bewältigung krankheits-/therapiebedingter Anforderungen20 %
6. Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte15 %

Aus den gewichteten Punkten ergibt sich der Pflegegrad (0–100 Punkte).

Unabhängig vom Pflegegrad kannst du bei dauerhaften Gesundheitseinschränkungen zusätzlich einen Schwerbehindertenausweis beantragen — beide Leistungen schließen sich nicht aus.

2. Die 5 Pflegegrade

PG 112,5 – 27gering PG 227 – 47,5erheblich PG 347,5 – 70schwer PG 470 – 90schwerst PG 590 – 100besondere

3. Leistungen 2026 nach Pflegegrad

PGPflegegeld / MonatPflegesachleistung (ambulant)Vollstationär
1– (131 € Entlastungsbetrag)
2332 €bis 761 €770 €
3572 €bis 1.432 €1.262 €
4764 €bis 1.778 €1.775 €
5946 €bis 2.200 €2.005 €

Zusatzleistungen (alle Pflegegrade):

  • Entlastungsbetrag: 131 € / Monat für Tagespflege, Alltagshilfen, Kurzzeitpflege
  • Verhinderungspflege: bis 1.612 € / Jahr (wenn Pflegeperson ausfällt)
  • Kurzzeitpflege: bis 1.774 € / Jahr
  • Zuschuss Wohnraumanpassung: bis 4.180 € / Maßnahme
  • Pflegehilfsmittel: 42 € / Monat (Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel etc.)

Stand: 2026. Beträge werden regelmäßig angepasst, prüfe die aktuelle Tabelle deiner Pflegekasse.

4. Antrag stellen

  1. Formlose Antragstellung bei der Pflegekasse (angesiedelt bei deiner Krankenkasse). Ein Anruf oder ein Satz auf Papier reicht: "Ich beantrage Leistungen aus der Pflegeversicherung."
  2. Antragsdatum festhalten — Leistungen werden rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.
  3. Pflegekasse schickt Antragsformular und kündigt MD-Begutachtung an.
  4. Formular ausfüllen — mit Angaben zu Diagnosen, aktueller Hilfebedarfslage, Arztkontakten.
  5. Begutachtung absolvieren (siehe unten).
  6. Bescheid innerhalb von 25 Arbeitstagen (gesetzliche Frist) erhalten.

5. Die MD-Begutachtung — was dich erwartet

Der Medizinische Dienst schickt eine Gutachterin (meistens Pflegefachkraft oder Ärztin) zu dir nach Hause. Der Termin dauert 45–90 Minuten.

Ablauf:

  • Durchgehen der 6 Module (Mobilität, Kognition, Selbstversorgung etc.)
  • Fragen zum Tagesablauf, zu Hilfestellungen, zu Krankheiten
  • Kurze praktische Tests (z. B. Aufstehen, Gehen, Gedächtnis)
  • Einsicht in Pflegetagebuch / Medikamentenplan (falls vorhanden)

Vorbereitungs-Tipps:

  • Pflegetagebuch 1–2 Wochen vorher führen (wann brauchst du welche Hilfe?)
  • Alle Diagnosen und Arztbriefe bereitlegen
  • Zweite Person dabeihaben (Angehörige, Pflegekraft) — sie können beim Beschönigen dagegensteuern
  • Ehrlich sein — nicht "einen guten Tag zeigen"

6. Was tun bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad?

  • Widerspruchsfrist: 1 Monat nach Bescheid
  • Widerspruch ist schriftlich und kostenlos
  • Begründung nachreichen ist erlaubt — z. B. anhand eines detaillierten Pflegetagebuchs
  • Erfolgsquote bei Widersprüchen: etwa 40 % werden höher eingestuft

Schritte:

  1. Widerspruch einlegen (formlos reicht)
  2. Gutachten von der Pflegekasse anfordern
  3. Mit Pflegeberatung (kostenlos nach § 7a SGB XI) durchgehen
  4. Begründung schreiben + ggf. eigene Unterlagen einreichen
  5. Zweitgutachten abwarten

FAQ

Ab wann bekomme ich Geld? Rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung. Wichtig: Bei akutem Bedarf sofort einen formlosen Antrag schicken, auch wenn noch nichts vollständig ist.

Kann ich Pflegegrad und Krankenhausaufenthalt kombinieren? Das Pflegegeld wird für die ersten 4 Wochen im Krankenhaus weiter gezahlt, danach ruht es.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung? Pflegegeld wird direkt an dich ausgezahlt, wenn Angehörige pflegen. Pflegesachleistung wird an einen ambulanten Pflegedienst gezahlt. Du kannst beides kombinieren ("Kombinationsleistung").

Wird Vermögen geprüft? Nein. Die Pflegeversicherung ist eine Versicherungsleistung. Erst wenn die Leistungen nicht ausreichen und Hilfe zur Pflege aus dem Sozialamt beantragt wird, findet Vermögensprüfung statt.

Kann ich den Pflegegrad auch bei psychischer Erkrankung bekommen? Ja. Modul 3 (Verhaltensweisen / Psyche) und Modul 2 (Kognition) zählen zu 30 % ins Gesamtergebnis — z. B. bei Demenz oder schweren psychischen Erkrankungen.


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Zuletzt aktualisiert am 12. April 2026.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Wir recherchieren sorgfältig, aber Behördenregeln können sich ändern — im Zweifel die zuständige Stelle fragen.