P-Konto einrichten
Kurz gesagt: Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt dein Guthaben bei einer Kontopfändung. Der Grundfreibetrag liegt seit Juli 2025 bei 1.560 € pro Monat und steigt mit Unterhaltspflichten. Du wandelst dein bestehendes Girokonto kostenlos in ein P-Konto um — die Bank ist dazu verpflichtet. Für höhere Freibeträge brauchst du eine P-Konto-Bescheinigung.
Inhalt
- Was ist ein P-Konto?
- Wie hoch ist der Pfändungsschutz?
- Höhere Freibeträge mit Bescheinigung
- P-Konto einrichten — so geht's
- Wichtige Regeln & Fallen
- FAQ
1. Was ist ein P-Konto?
Ein P-Konto ist ein normales Girokonto mit automatischem Pfändungsschutz. Wird dein Konto gepfändet (z. B. wegen Schulden), bleibt das Guthaben bis zum Freibetrag geschützt und verfügbar — Miete, Strom und Lebensmittel kannst du weiter bezahlen.
Jeder Mensch darf nur ein einziges P-Konto führen. Es funktioniert als reines Guthabenkonto (kein Dispo).
2. Wie hoch ist der Pfändungsschutz?
Der Grundfreibetrag wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Seit Juli 2025 gilt:
| Schutz | Betrag pro Monat (ca.) |
|---|---|
| Grundfreibetrag (allein) | 1.560 € |
| + 1. unterhaltsberechtigte Person | + ca. 587 € |
| + jede weitere Person | + ca. 327 € |
Damit sind z. B. für einen Alleinstehenden rund 1.560 € im Monat vor Pfändung sicher, für Familien deutlich mehr.
3. Höhere Freibeträge mit Bescheinigung
Über den Grundfreibetrag hinaus schützt eine P-Konto-Bescheinigung zusätzliche Beträge, etwa:
- Unterhaltspflichten (Kinder, Partner)
- Kindergeld und bestimmte Sozialleistungen (Bürgergeld, Wohngeld)
- Einmalleistungen wie Nachzahlungen
Die Bescheinigung stellen kostenlos aus: Schuldnerberatungsstellen, Sozialleistungsträger (Jobcenter, Familienkasse), Arbeitgeber oder Anwälte/Steuerberater. Du reichst sie bei deiner Bank ein.
4. P-Konto einrichten — so geht's
- Bestehendes Girokonto nutzen — du musst kein neues eröffnen
- Umwandlung beantragen: formloser Antrag bei deiner Bank („Bitte mein Konto in ein P-Konto umwandeln")
- Die Bank muss innerhalb von 4 Geschäftstagen umstellen, rückwirkend zum Monatsanfang
- Kostenlos: Für das P-Konto darf keine höhere Gebühr verlangt werden als für ein normales Girokonto
- Bei Bedarf: P-Konto-Bescheinigung für höhere Freibeträge nachreichen
5. Wichtige Regeln & Fallen
- Nur ein P-Konto erlaubt — ein zweites kann zu Problemen führen
- Nicht aufgebrauchtes Guthaben wird in Grenzen in den Folgemonat übertragen (Ansparmöglichkeit)
- Umwandlung jederzeit möglich — auch vorbeugend, bevor eine Pfändung eintrifft
- Schufa: Die Führung eines P-Kontos wird gemeldet, beeinflusst aber nicht direkt deinen Score
Tipp: Wandle das Konto frühzeitig um. Nach einer Pfändung gilt der Schutz erst ab Umwandlung im laufenden Monat.
FAQ
Wie viel Geld ist auf dem P-Konto geschützt? Der Grundfreibetrag liegt bei rund 1.560 € im Monat (Stand seit Juli 2025) und erhöht sich mit Unterhaltspflichten und bestimmten Sozialleistungen.
Kostet ein P-Konto extra? Nein. Die Bank darf für ein P-Konto keine höheren Gebühren verlangen als für ein vergleichbares normales Girokonto.
Wie schnell muss die Bank umstellen? Die Umwandlung muss innerhalb von vier Geschäftstagen erfolgen und wirkt rückwirkend zum Ersten des laufenden Monats.
Wer stellt die P-Konto-Bescheinigung aus? Schuldnerberatungen, Sozialleistungsträger wie Jobcenter oder Familienkasse, Arbeitgeber sowie Anwälte und Steuerberater — kostenlos.
Kann ich mehrere P-Konten haben? Nein. Pro Person ist nur ein einziges P-Konto zulässig.
