Führerschein umtauschen 2026: Wer muss, bis wann & was kostet es?
Kurz gesagt: Alle alten Papier- und Kartenführerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 in den fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umgetauscht werden — gestaffelt nach Geburtsjahr (Führerscheine bis 1998) bzw. Ausstellungsjahr (ab 1999). Der Umtausch kostet rund 25 € und ist reine Formsache: keine neue Prüfung, kein Sehtest.
Inhalt
- Muss ich umtauschen? — Sofort-Checker
- Fristen-Tabellen 2026
- Was kostet der Umtausch?
- Welche Unterlagen brauche ich?
- Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
- FAQ
1. Muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Maßgeblich ist dein Ausstellungsjahr (Vorderseite, Feld 4a) — und bei sehr alten Führerscheinen zusätzlich dein Geburtsjahr. Der Checker zeigt dir deinen persönlichen Stichtag:
Kurzantwort: Führerscheine mit Ausstellungsjahr 1999–2001 mussten bis 19. Januar 2026 getauscht werden, 2002–2004 bis 19. Januar 2027. Die vollständigen Tabellen findest du unten. Aktiviere JavaScript für den interaktiven Checker.
2. Die Umtausch-Fristen als Tabelle
Tabelle 1 — Führerscheine ausgestellt bis 31.12.1998 (nach Geburtsjahr)
| Geburtsjahr | Umtausch bis |
|---|---|
| vor 1953 | 19. Januar 2033 |
| 1953–1958 | 19. Juli 2022 |
| 1959–1964 | 19. Januar 2023 |
| 1965–1970 | 19. Januar 2024 |
| 1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Tabelle 2 — Führerscheine ausgestellt ab 01.01.1999 (nach Ausstellungsjahr)
| Ausstellungsjahr | Umtausch bis |
|---|---|
| 1999–2001 | 19. Januar 2026 |
| 2002–2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005–2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012 bis 18.01.2013 | 19. Januar 2033 |
Ausnahme: Wer vor 1953 geboren ist, hat unabhängig vom Ausstellungsjahr bis zum 19. Januar 2033 Zeit. Führerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind bereits EU-Kartenführerscheine und 15 Jahre gültig — sie werden erst zum aufgedruckten Ablaufdatum (Feld 4b) getauscht.
3. Was kostet der Führerschein-Umtausch?
- Gebühr: rund 25 € (je nach Behörde 24–26 €)
- Biometrisches Passbild: ca. 10–15 €
- Keine Fahrprüfung, kein Sehtest, keine ärztliche Untersuchung (bei reinem Pflichtumtausch der Klassen A/B)
4. Benötigte Unterlagen
- Aktueller Personalausweis oder Reisepass
- Der alte Führerschein (Original)
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Bei nicht selbst ausgestelltem Führerschein ggf. eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
Der Antrag läuft bei der Führerscheinstelle / dem Straßenverkehrsamt deines Wohnorts — vielerorts inzwischen auch online vorbereitbar. Bearbeitungszeit: meist 3–4 Wochen, in der Zwischenzeit bleibt der alte Führerschein gültig.
5. Frist verpasst — was nun?
Wer nach Ablauf seiner Frist mit dem alten Führerschein kontrolliert wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit und zahlt ein Verwarnungsgeld von 10 €. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen — du verlierst also nicht das Recht zu fahren, das Dokument ist nur nicht mehr gültig. Trotzdem gilt: so schnell wie möglich nachholen, gerade vor Auslandsreisen, wo die Akzeptanz strenger gehandhabt wird.
FAQ
Wer muss seinen Führerschein 2026 umtauschen? Inhaber von Kartenführerscheinen mit Ausstellungsjahr 2002–2004 (Frist 19. Januar 2027) sollten 2026 aktiv werden. Die Frist für die Jahrgänge 1999–2001 endete bereits am 19. Januar 2026.
Wo finde ich das maßgebliche Ausstellungsjahr? Auf der Vorderseite des Führerscheins unter Ziffer 4a.
Muss ich für den Umtausch eine neue Prüfung machen? Nein. Der Pflichtumtausch ist reiner Dokumententausch — ohne Theorie-, Praxisprüfung oder Sehtest.
Was kostet der Umtausch? Die Behördengebühr liegt bei rund 25 €, hinzu kommen die Kosten für ein biometrisches Passbild.
Verliere ich meine Fahrerlaubnis, wenn ich die Frist verpasse? Nein. Die Fahrerlaubnis bleibt gültig, nur das Dokument nicht. Bei einer Kontrolle droht ein Verwarnungsgeld von 10 €.
