Familiennachzug beantragen
Kurz gesagt: Beim Familiennachzug holst du Ehepartner und minderjährige Kinder nach Deutschland. Kernvoraussetzungen sind ein Aufenthaltstitel des hier lebenden Familienmitglieds, gesicherter Lebensunterhalt, ausreichender Wohnraum und beim Ehegattennachzug meist einfache Deutschkenntnisse (A1). Der Ablauf führt über ein Visum bei der deutschen Auslandsvertretung und die Ausländerbehörde.
Inhalt
1. Wer darf nachziehen?
Nachziehen können in der Regel:
- Ehepartner (und eingetragene Lebenspartner)
- Minderjährige, ledige Kinder
- in Ausnahmefällen Eltern minderjähriger Kinder oder sonstige Familienangehörige (Härtefälle)
Voraussetzung ist, dass die in Deutschland lebende Person (der „Stammberechtigte") einen passenden Aufenthaltstitel besitzt — z. B. Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte EU oder eine Aufenthaltserlaubnis.
2. Voraussetzungen
| Voraussetzung | Erläuterung |
|---|---|
| Aufenthaltstitel des Stammberechtigten | gültig und nachzugsgeeignet |
| Gesicherter Lebensunterhalt | Einkommen reicht für die Familie ohne Sozialleistungen |
| Ausreichender Wohnraum | angemessene Wohnungsgröße |
| Krankenversicherung | für nachziehende Personen |
| Sprachnachweis (Ehegatten) | meist A1 Deutsch, mit Ausnahmen |
Bei Fachkräften (Blaue Karte EU) und Schutzberechtigten gelten teils erleichterte Bedingungen, etwa beim Sprachnachweis.
3. Ehegattennachzug
Für den Nachzug von Ehepartnern gilt meist:
- Beide Partner sind volljährig (18 Jahre)
- Einfache Deutschkenntnisse (A1) des nachziehenden Partners — Ausnahmen z. B. bei erkennbarer Integration, Hochqualifizierten oder Unzumutbarkeit
- Die Ehe besteht und ist keine reine Zweckehe
Bei Ehepartnern von Fachkräften entfällt der Sprachnachweis häufig.
4. Kindernachzug
- Kinder unter 16 können in der Regel ohne Sprachnachweis nachziehen
- Kinder zwischen 16 und 18 brauchen je nach Fall Deutschkenntnisse oder eine positive Integrationsprognose
- Maßgeblich ist das Alter bei Antragstellung
Beide sorgeberechtigten Eltern müssen dem Nachzug grundsätzlich zustimmen oder das alleinige Sorgerecht muss nachgewiesen werden.
5. Ablauf & Unterlagen
- Visumantrag bei der deutschen Botschaft/dem Konsulat im Heimatland stellen
- Unterlagen zusammenstellen:
- Reisepässe
- Heirats- bzw. Geburtsurkunden (oft mit Apostille/Legalisation)
- Sprachzertifikat (A1) bei Ehegatten
- Einkommens- und Wohnraumnachweise des Stammberechtigten
- Krankenversicherungsnachweis
- Termin bei der Auslandsvertretung wahrnehmen
- Beteiligung der Ausländerbehörde in Deutschland
- Visum zur Einreise erhalten → nach Ankunft Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen
Die Bearbeitung kann mehrere Monate dauern — vollständige, beglaubigte Unterlagen beschleunigen den Prozess erheblich.
FAQ
Wer kann beim Familiennachzug nach Deutschland kommen? In der Regel Ehepartner und minderjährige, ledige Kinder der in Deutschland lebenden Person. In Härtefällen auch weitere Angehörige.
Brauche ich Deutschkenntnisse für den Ehegattennachzug? Meist ja, einfache Kenntnisse auf Niveau A1. Es gibt Ausnahmen, etwa bei Ehepartnern von Fachkräften oder erkennbarer Integration.
Welches Einkommen ist für den Familiennachzug nötig? Der Lebensunterhalt der gesamten Familie muss ohne staatliche Sozialleistungen gesichert sein. Die genaue Höhe hängt von Familiengröße und Wohnkosten ab.
Wie lange dauert der Familiennachzug? Von der Visumantragstellung bis zur Einreise oft mehrere Monate, abhängig von Auslandsvertretung, Vollständigkeit der Unterlagen und Beteiligung der Ausländerbehörde.
Wo stelle ich den Antrag? Das Visum beantragst du bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland. Nach der Einreise folgt die Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde.
