Einbürgerung beantragen
Kurz gesagt: Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts kannst du dich nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt einbürgern lassen — bei besonderen Integrationsleistungen schon nach 3 Jahren. Voraussetzung sind u. a. Sprachkenntnisse (B1), ein bestandener Einbürgerungstest, eigenständige Lebenssicherung und ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist jetzt generell erlaubt. Antrag bei der Einbürgerungsbehörde.
Inhalt
- Voraussetzungen im Überblick
- Aufenthaltszeiten: 5 oder 3 Jahre
- Sprachnachweis & Einbürgerungstest
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Kosten & Unterlagen
- Antrag Schritt für Schritt
- FAQ
1. Voraussetzungen im Überblick
Für die Einbürgerung musst du in der Regel erfüllen:
- Unbefristetes oder bestimmtes Aufenthaltsrecht in Deutschland
- 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (oder 3 Jahre, siehe unten)
- Sicherung des Lebensunterhalts ohne Bürgergeld/Sozialhilfe (Ausnahmen möglich)
- Deutschkenntnisse Niveau B1
- Bestandener Einbürgerungstest (Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung)
- Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
- Keine relevanten Vorstrafen
2. Aufenthaltszeiten: 5 oder 3 Jahre
| Variante | Mindestaufenthalt | Bedingung |
|---|---|---|
| Regelfall | 5 Jahre | allgemeine Voraussetzungen |
| Schnell-Einbürgerung | 3 Jahre | besondere Integrationsleistungen* |
| Ehepartner Deutscher | meist 3 Jahre | bei bestehender Ehe |
* Besondere Integrationsleistungen sind z. B. sehr gute Sprachkenntnisse (C1), herausragende schulische/berufliche Leistungen oder ehrenamtliches Engagement.
Kinder, die in Deutschland geboren werden, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit bereits mit der Geburt.
3. Sprachnachweis & Einbürgerungstest
- Sprache: In der Regel B1-Nachweis (Zertifikat, Schulabschluss oder vergleichbares).
- Einbürgerungstest: 33 Fragen, mindestens 17 richtig. Die Fragen stammen aus einem öffentlichen Katalog von 300 Fragen — gut vorbereitbar. Gebühr für den Test rund 25 €.
Manche Personengruppen (z. B. bei nachgewiesener Krankheit) können von einzelnen Anforderungen befreit werden.
4. Doppelte Staatsbürgerschaft
Mit der Reform ist die Mehrstaatigkeit generell zulässig: Du musst deine bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben, um Deutscher zu werden. Ob dein Herkunftsland die alte Staatsbürgerschaft behält, hängt allerdings von dessen eigenem Recht ab.
5. Kosten & Unterlagen
- Gebühr: 255 € pro Person (für miteinzubürgernde Kinder ohne eigenes Einkommen oft weniger)
- Unterlagen: Pass/Identitätsnachweis, Aufenthaltstitel, Sprachzertifikat, Einbürgerungstest-Bescheinigung, Einkommensnachweise, Mietvertrag, Geburts-/Heiratsurkunden
6. Antrag Schritt für Schritt
- Einbürgerungsbehörde ermitteln (Stadt/Landkreis, teils Online-Antrag)
- Antragsformular ausfüllen
- Sprachzertifikat und Einbürgerungstest nachweisen
- Unterlagen vollständig einreichen
- Bearbeitung abwarten (oft mehrere Monate bis über ein Jahr)
- Einbürgerungsurkunde feierlich erhalten — ab Aushändigung bist du deutsche/r Staatsbürger/in
FAQ
Nach wie vielen Jahren kann ich mich einbürgern lassen? In der Regel nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt, bei besonderen Integrationsleistungen schon nach 3 Jahren.
Darf ich meine alte Staatsangehörigkeit behalten? Ja. Seit der Reform ist die doppelte Staatsbürgerschaft generell erlaubt. Ob dein Herkunftsland sie belässt, richtet sich nach dessen Recht.
Welche Sprachkenntnisse brauche ich? Üblicherweise Deutsch auf Niveau B1, nachgewiesen durch ein Zertifikat oder einen entsprechenden Schul- bzw. Berufsabschluss.
Was kostet die Einbürgerung? Die Gebühr beträgt 255 € pro Person. Hinzu kommen Kosten für Sprachzertifikat und Einbürgerungstest.
Muss ich meinen Lebensunterhalt selbst sichern? Grundsätzlich ja. Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe steht der Einbürgerung in der Regel entgegen, es gibt aber Ausnahmen, etwa bei unverschuldeter Lage.
